4.3.1 Räumliche Einteilung
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 1 Alle von Hauptverkehrsstraßen umschlossenen Quartiere eignen sich mit ihrem internen Netz aus Sammel- und Erschließungsstraßen grundsätzlich für die Einrichtung von Superblocks. Sie können auf diese Weise von störendem Kfz-Durchfahrtsverkehr entlastet und nach ortsspezifischen Zielen städtebaulich weiterentwickelt werden. Abbildung 9 zeigt beispielhaft, wie ein vorhandenes Hauptverkehrsstraßennetz die benachbarten Superblocks abgrenzt und räumlich definiert.

¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 0 Ein Superblock kann je nach Siedlungstyp unterschiedliche Größen haben. In manchen Innenstadtlagen liegen die von den Hauptverkehrsstraßen gebildeten Grenzen nur wenige hundert Meter auseinander. In suburbanen Gebieten können Superblocks jedoch deutlich größer sein, z. B. wenn sie bereits vorhandene städtebauliche Elemente wie Parks enthalten.
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 0 Fließgewässer oder Bahntrassen stellen zunächst keine Grenzen für einen Superblock dar. Sie sind in vielen Fällen eine natürliche Grenze zwischen zwei Anliegerzonen. Brücken und Unterführungen können als Modalfilter dienen und diese Anliegerzonen für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds verbinden (siehe Kapitel 3.1.2). So können Fließgewässer und ihre begleitenden Grünzüge mitten in Superblocks liegen, Kfz-Verkehr konfliktfrei herausfiltern und dennoch benachbarte Stadtteile verbinden.
Bitte hier auch wieder auf Kleinstädte und auf Städte, die das Modell Houten wollen, eingehenHier reicht eine Umgehungsstraße. Sie braucht noch nicht einmal geschlossen sein.