3.2.2 Aufenthaltsqualität und Verkehrsberuhigung
Die Implementierung blau-grüner Infrastruktur erhöht bereits die Aufenthaltsqualität im Superblock. Durch weitere Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität wird es für Anwohnende und Gäste attraktiver, Wege im Quartier zu Fuß zurückzulegen und zu verweilen.
Ziel der Verkehrsberuhigung sollte es sein, dass die Gestaltung der Straße eine geringe Fahrgeschwindigkeit unterstützt und es für deren Einhaltung wenig Kontrollen bedarf. Dies kann durch Modalfilter, Einbahnstraßen, durchlässige Sackgassen, Verkehrsberuhigte Bereiche, Schul- und Spielstraßen sowie Fahrbahnverschwenkungen und -einengungen erfolgen. Materialwechsel, Bodenschwellen und auffällig gepflasterte Aufmerksamkeitsfelder können die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs weiter senken. Fußgängerzonen sollten in gering frequentierten Zeiten für den Radverkehr freigegeben werden. Dies dient auch der Belebung.
Für eine Stärkung der Aufenthaltsqualität werden Orte zum Ausruhen und zur Begegnung geschaffen. So wird auch die soziale Komponente des öffentlichen Raums als Ort der Begegnung und des Austauschs gestärkt. Orte der Begegnung lassen sich durch vielseitige Angebote schaffen – beispielsweise Spiel- und Sportgeräte wie Tischtennisplatten, einander zugewandte Sitzgelegenheiten mit oder ohne Überdachung, Nachbarschaftswerkstätten, „Bibliotheken der Dinge“ (engl. Libraries of Things) oder Hochbeete. Hier ist in Absprache mit der Stadtverwaltung häufig auch eine aktive Mitwirkung der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, z. B. bei der Übernahme der Grünpflege, gewünscht und teils sogar nötig. Farbige Gestaltungen werten den Raum zusätzlich auf und können gleichzeitig von Kindern und Jugendlichen für Spiel und Sport genutzt werden.
Eine stärkere Mitgestaltung hilft auch, wichtige Kümmerer*innen und Ansprechpartner*innen in der Nachbarschaft zu finden, die Verantwortung für den neu geschaffenen Raum übernehmen. Abschließbare Abstellmöglichkeiten für Spiel- und Gartengeräte im öffentlichen Raum sowie Mikrofinanzierungen z. B. in Form von „Quartiersfonds“ fördern und begünstigen ein langanhaltendes lokales Engagement. Ausreichende Beleuchtung und ein aktives Müll- und Erdgeschossmanagement erhöhen das Sicherheitsgefühl im Quartier. Die Nutzungen im Erdgeschoss haben eine direkte Wirkung auf den angrenzenden Straßenraum. Hauseigentümer*innen können dem Leerstand von Gewerbeflächen mit temporären, kreativen Nutzungen begegnen. Die Einrichtung eines Quartiersstreffpunkts als sogenannten dritten Ort neben Ausbildungs-, Arbeitsplatz und Wohnort kann die Gemeinschaft im Superblock stärken. Für eine zusätzliche Belebung des öffentlichen Raums können sogenannte “Terrassen für Vieles” sorgen, z. B. Kultur-, Ausstellungs- oder Gastro-Parklets, die Platz für gastronomische Freisitze abseits des Gehwegs schaffen und so den Fußverkehr stärken.
Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität können sein:
- Tempo-30- und Tempo-20-Zonen mit Modalfiltern und für den Rad- und Fußverkehr durchlässige Sackgassen
- Fahrradstraßen und -zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche, Shared Spaces, Schulstraßen, Sommerstraßen, Fußgängerzonen
- Einbahnstraßen mit Freigabe für den Radverkehr
- Bau von verkehrsberuhigenden Elementen: Aufpflasterungen, Fahrbahnanhebungen, Verschwenkungen, Engstellen, markierte Aufmerksamkeitsfelder
- Verringerte Abbiegeradien durch vorgezogene Seitenräume und das Verschmälern aufgeweiteter Kreuzungen und Einmündungen
- Sitzgelegenheiten für unterschiedliche Zielgruppen
- Parklets mit und ohne Gastronomie
- Trinkwasserbrunnen
- Verschattung und Regenschutz (Bäume, Sonnensegel, Rankpflanzen-Pergola)
- Markierungen, die zu Aktivitäten einladen
- Fest installierte Spiel- und Sportgeräte
- Container für mobile Spiel- und Sportgeräte, Gartengeräte, Müllgreifer etc.
- indirekte Beleuchtung
- Wanderbäume
- Gemeinsame Veranstaltungen im Superblock: Weihnachtssingen, Bäume gießen etc.
Fototafel Aufenthaltsqualität
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Bei b) “ Verkehrsberuhigte Bereiche, Shared Spaces“ bitte streichen.
Zum hohen Unfall- und Konfliktrisiko und zum Rückzugsverhalten von Menschen mit Behinderungen bei Mischverkehrsflächen siehe oben.
Bei d) „Fahrbahnanhebungen“ bitte streichen.
Die Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn über einen gut ertastbaren Bord muss zwingend erhalten bleiben. Andernfalls können Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nicht bemerken, dass sie die Fahrbahn betreten, wo sie mit KFZ-Verkehr rechnen müssen.
Zu f) „Sitzgelegenheiten für unterschiedliche Zielgruppen“
Hinweis:
Sitzgelegenheiten müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eindeutig auffindbar und rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar sein.
Zu g) „Parklets mit und ohne Gastronomie“
Hinweis:
Parklets und Gastronomie dürfen keine Mindestbewegungsflächen und Mindestdurchgangsbreiten auf Gehwegen versperren.
Parklets und Gastronomie müssen auch für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln nutzbar sein.
Parklets und Gastronomie müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eindeutig auffindbar und rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar sein.
Zu h) Trinkwasserbrunnen
Hinweis:
Trinkwasserbrunnen müssen auch für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln barrierefrei zugänglich und selbstständig nutzbar sein. Der sog. „Kaiserbrunnen“ ist nicht barrierefrei (nicht unterfahrbar, Wasserauslass für Rollstuhlnutzende und kleinwüchsige Menschen zu hoch).
Trinkbrunnen müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eindeutig auffindbar und rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar sein
Zu k) Fest installierte Spiel- und Sportgeräte und
zu l) Container für mobile Spiel- und Sportgeräte, Gartengeräte, Müllgreifer etc.
Hinweis:
Diese Geräte sowie Container dürfen keine Mindestbewegungsflächen und Mindestdurchgangsbreiten auf Gehwegen versperren.
Die Geräte müssen auch für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln nutzbar sein.
Die Geräte und Container müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eindeutig auffindbar und rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar sein
Zu m) indirekte Beleuchtung
Fest installierte Spiel- und Sportgeräte l) Container für mobile Spiel- und Sportgeräte, Gartengeräte, Müllgreifer etc.
Zu n) „Wanderbäume“
Hinweis:
„Wanderbäume“ dürfen keine Mindestbewegungsflächen und Mindestdurchgangsbreiten auf Gehwegen versperren.
„Wanderbäume“ müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eindeutig auffindbar und rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar sein.