4.1.3 Zielstandard: Kooperation & Vernetzung
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 2 Im Zielstandard werden alle relevanten Stakeholder vor Ort intensiv in die konkrete Ausgestaltung der verkehrlichen sowie gestalterischen Maßnahmen von Superblocks gemeinsam mit Stadtplaner*innen, der Verwaltung und den zivilgesellschaftlichen Initiativen eingebunden. Hierfür ist es wichtig, sie nicht nur frühzeitig zu identifizieren, zu informieren und konsultieren, sondern sie zusätzlich stärker zu vernetzen und in kooperativen Formaten in unterschiedlichen Konstellationen miteinander in Arbeitskreisen zu verbinden.. Ein Partizipationsprozess nach Zielstandard versteht sich als kontinuierlicher Prozess, der sich in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten weiterentwickelt. Er läuft von der Planungsphase eines Superblocks bis zur Evaluierung, kann somit mehrere Jahre andauern und geht im besten Fall in eine von Bürger*innen mitgetragene Verantwortung für den Superblock über.
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 0 Ein Partizipationsprozess nach Zielstandard wird dadurch charakterisiert, dass alle erforderlichen Ziele durch Partizipation abgedeckt werden:
- Aufmerksamkeit und Verständnis für Bedarfe und Ziele schaffen (Informieren),
- Bedarfe wichtiger Anspruchsgruppen erheben (Konsultieren),
- Gemeinsam und kollaborativ über Lösungsvorschläge entscheiden (Kooperieren).
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 2 Es wird mindestens ein Format jeder Stufe (Information, Konstulation, Kooperation) ausgewählt. Die Ergebnisse der einzelnen Formate fließen jeweils in die folgenden Formate ein. Die Teilnehmer*innen bleiben kontinuierlich in Kontakt, z. B. über regelmäßige Treffen vor Ort oder in Online-Gruppen, und werden für verschiedene Formate aktiviert. Die durch die Kombination und Verbindung der Formate erreichte Anwohner*innenschaft ist repräsentativ für das Superblockgebiet. Die Planungen sind dementsprechend inklusiv und tragfähig. Die im Partizipationsprozess entstandene Gemeinschaft trägt nun den Superblock und seine Erhaltung mit.
¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 0 Genaueres zu informierenden Formaten ist unter (4.1.4), zu konsultierenden Formaten unter (4.1.5) und zu kooperativen Formaten unter (4.1.6) zu finden.
Aktualisierte Fassung 26.02.2026:
Ideal sollten möglichst viele der relevanten Stakeholder vor Ort in die Bedarfserhebung, die Konzeption, Umsetzung und Evaluation des Superblock-Vorhabens eingebunden sein. Das Gesamtprojekt wird dabei durch eine federführende Verwaltungseinheit unter Beteiligung weiterer Fachressorts (insb. Stadtplanung, Verkehr und Mobilität, Grün, Gesundheit) koordiniert, welches die Beteiligung an der Planung der verkehrlichen, gestalterischen und flankierenden Maßnahmen des Superblock-Konzepts steuert. Dabei wird dieses durch eine externe Moderation bzw. Prozessbegleitung unterstützt, welche die gesamte Konzeption der Beteiligung als mehrstufigen, ineinander verschränkten Prozess in enger Abstimmung mit den Planenden in der Verwaltung konzipiert und durchführt. Sofern vorhanden, werden dabei verwaltungseigene Stellen für Kommunikation oder Beteiligung von Beginn an einbezogen.
Wichtiger Teil eines kooperativen Ansatzes ist es zudem, bereits aktive zivilgesellschaftliche Initiativen früh einzubinden und als mögliche Partner:innen zu gewinnen, die die Ziele des Projekts nach Umsetzung weiterführen und erzielte Erfolge als “Kümmerer” sichern können. Hierfür ist es wichtig, diese nicht nur frühzeitig zu identifizieren, dann zu informieren und zu konsultieren. Wichtig ist der persönliche Kontakt vor Ort, z.B. im Rahmen eines Formats zum Austausch mit den Planer*innen zu Beginn des Projekts, welches zusätzliche Möglichkeit bietet, bereits Aktive untereinander zusätzlich stärker zu vernetzen. Gelingt es hier, die Ziele und Probleme klarzumachen, an denen (ideal gemeinsam) gearbeitet werden soll, wo konkrete Kooperationsbedarfe und -wünsche bestehen und zugleich reale Wege aufgezeigt, wie sich aktiv eingebracht werden kann, ist eine Grundlage zur Zusammenarbeit geschaffen.
Wichtig dabei ist, von Beginn an ehrlich und offen zu klären, was die Menschen vor Ort brauchen und was die Verwalter*innen brauchen und wo “no-gos” bestehen, damit ein gutes miteinander gelingen kann. Klarheit über Grenzen und Möglichkeiten rahmen den Prozess – sie können und sollten bei guter Erfahrung dann weiter entwickelt und angepasst werden.
Der Beteiligungsprozess im Zielstandard ist dabei selten von Beginn an klar absehbar. Oft gibt es spontane Änderungen oder neue bzw. wegfallende Ressourcen, die eine Anpassung nötig machen. Es ist daher ratsam, den äußeren Rahmen möglicht früh klar zu haben:
Was ist das Beteiligungsziel? Wer soll und muss besonders beteiligt werden? Wie können wir diese erreichen? Welche Beteiligungsschritte und -ergebnisse folgen sinnvoll auf welche?
Sind diese Rahmen klar und transparent gesetzt, kann die Beteiligung als kontinuierlicher Prozess auch flexibel angepasst werden, um auf unerwartete Bedarfe, plötzlich eintretende Ereignisse oder z.B. auch das Scheitern eines Beteiligungsschritts reagieren zu können. Eine noch so gute Planung kann scheitern und sollte im Prozess regelmäßig reflektiert werden. Nur so kann sich diese bedarfsgerecht in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten weiterentwickeln und so nachgesteuert die Beteiligung möglichst unterschiedlicher Gruppen sicherstellen. Eine Beteiligung “aller” Menschen im Quartier ist nie möglich, es sollte daher auf Repräsentation geachtet werden. Priorität hat dabei im Zweifel die Schutzwürdigkeit von Gruppen: Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind hier z.B. besonders zu beachten, werden in Standardverfahren jedoch häufig vergessen. Da diese Gruppen auch an Wahlen nicht teilnehmen können, werden sie häufig mehrfach benachteiligt.
Nach „der Verwaltung“ bitte einfügen:
„(z.B. Beauftragte für Menschen mit Behinderungen“
Die Beteiligung der Beauftragten ist wichtig, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wahren. Leider werden die Beauftragten nicht immer vor Beschlussfassung beteiligt.