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4.3 Rahmenplanung für die stadtweite Umsetzung

Superblocks fördern den Umstieg vom Autoverkehr auf den Fuß-, Rad- oder öffentlichen Verkehr, kurz den Umweltverbund. Diese Wirkung wird verstärkt, wenn das Planungsprinzip möglichst flächendeckend in der gesamten Stadt angewendet wird. Mit jeder zusätzlichen Straße, die für den Umweltverbund sicher und attraktiv gestaltet ist, wächst die Anzahl der innerstädtischen Verkehrsbeziehungen, die nachhaltig und komfortabel abgewickelt werden können.1

Eine stadtweite Umsetzung hat viele positive Effekte:

  • Einheitliche Gestaltungsprinzipien vereinfachen die Planung und senken die Baukosten
  • Wiedererkennbare Verkehrsführungen und Gestaltungen erleichtern die räumliche Orientierung 
  • Der flächendeckende Ausbau der blau-grünen Infrastruktur verbessert die Umweltgerechtigkeit zwischen den Stadtteilen und mildert soziale Unterschiede.

Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, welches Entwicklungspotenziale eines Stadtteils oder einer Stadt aufzeigt, Perspektiven für die zukünftige Nutzung konzeptionell darstellt und erforderliche Maßnahmen konkretisiert. Mit der Aufstellung eines Rahmenplans ist kein Rechtsanspruch auf Umsetzung verbunden. Das Verfahren ist nicht standardisiert und lässt kreative Spielräume zu. Durch einen politischen Beschluss erfolgt die Selbstverpflichtung, die Inhalte zur Umsetzungsreife zu entwickeln.2

Die Rahmenplanung ist ein Instrument in städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Sie wird in § 140 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) erwähnt. Ein von der Gemeinde beschlossener Rahmenplan kann beim Abwägungsvorgang der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Auch für die Abwägung nach § 45 StVO Abs. 1 Nr. 7, Abs. 1b “Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung” kann ein Rahmenplan herangezogen werden.3 Oft sind durch Rahmenpläne auch bereits Leitbilder für die Stadt entwickelt worden, beispielsweise “Der Ortskern wird vom Autoverkehr entlastet”. Dies kann durch das Zusammenspiel mehrerer Superblocks konkret umgesetzt werden.

Ebenso bietet die Rahmenplanung eine stadtweite Grundlage für den Vorrang des ÖPNV und für die Bereitstellung von “angemessenen Flächen” für den Rad- und Fußverkehr zur Verbesserung des Klimaschutzes nach § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO (Novellierung 2024).

Ein “Rahmenplan Superblocks” sollte als offener Entwurf verstanden werden, der in der Umsetzung laufend konkretisiert und als Grundlage für die ortsgenaue Detailplanung genutzt wird. Die Dokumentation, z. B. auf einer Website, ist daher schlank zu halten und die Aussagen eindeutig als vorläufig zu kennzeichnen. Hauptbestandteile sind:

  1. Räumliche Einteilung: Das gesamte Siedlungsgebiet wird in Planungsräume eingeteilt, in denen eine Entwicklung zum Superblock möglich ist (Abschnitt 4.3.1)
  2. Vernetzung: Analysiert werden die räumlichen Verflechtungen zwischen den zukünftigen Superblocks, insbesondere mit Blick auf die Verkehrsnetze, die blau-grüne Infrastruktur, die Biotopvernetzung und die Zentrenentwicklung (Abschnitt 4.3.2)
  3. Entwicklungsziele: Für jeden Superblock wird ein kurzer Steckbrief mit seinen gebietsspezifische Entwicklungszielen skizziert (Abschnitt 4.3.3)
  4. Umsetzungstrategie: Mit einem festgelegten Zeithorizont werden die zur Realisierung notwendigen Ressourcen, Prioritäten und Meilensteine skizziert (Abschnitt 4.3.4).
  1. Gabler o.J. ↩︎
  2. Pahl‐Weber, Elke (2018) ↩︎
  3. Hamburg (2022) ↩︎
Seite 36

Source: https://esu.changing-cities.org/4-3-rahmenplanung-fuer-die-stadtweite-umsetzung/