3.3 Zielstandard
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 0 Im Zielstandard werden Superblocks flächendeckend im Stadtgebiet umgesetzt und sind fest in der kommunalen Rahmenplanung u. a. für Stadtgrün, Klima, Freiraum, Mobilität und Quartiersentwicklung verankert (siehe hierzu auch Kapitel 4.3). Die durch Fuß- und Radverkehrsnetze, ÖPNV sowie Biotope miteinander vernetzten Superblocks leisten so nicht nur einen Beitrag zur 15-Minuten-Stadt, sondern ermöglichen eine einfache und hochwertige Fortbewegung mit dem Umweltverbund quer durch die Stadt. Durch ein vielfältiges Mobilitätsangebot wird die individuelle Mobilität flexibler und nachhaltiger.
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 1 Die durch Maßnahmen in Basis- und Regelstandard begonnenen Entwicklungen werden im Zielstandard ausgeweitet. Der Straßenraum wird weiter umgestaltet und multifunktional genutzt: Es entstehen Flächen zum Spielen, Aufenthalt, Begegnung und sozialen Austausch, aber auch Freisitze und Auslagen des Einzelhandels und blau-grüne Infrastruktur. Der ruhende Kfz-Verkehr im öffentlichen Raum wird stark reduziert und auf gesonderte Flächen verlagert. Städtebauliche Konzepte stellen eine einheitliche Umsetzung in unterschiedlichen Stadtvierteln sicher. In den verkehrsberuhigten Quartieren steigt die Verkehrssicherheit weiter an. Kinder können sich im direkten Wohnumfeld und auf alltäglichen Wegen eigenständig fortbewegen und sich den Stadtraum aneignen. Die Umsetzung des Zielstandards hat dabei diese vier Oberziele:
- Umsetzungen baulich verstetigen: Alle temporär umgesetzten Maßnahmen – etwa durch Markierungen oder mobile Elemente – werden baulich verstetigt und dauerhaft in die Gestaltung des öffentlichen Raums integriert. Einfache Modalfilter werden städtebaulich verträglich aufgewertet. Vorgezogene Seitenräume werden von markierten Flächen zu baulich hergestellten Flächen des Seitenraums entwickelt, die durch Bordsteine abgegrenzt und durch einheitliche Oberflächen klar ersichtlich und ertastbar sind. Sie stehen so als hochwertige und barrierefreie Bestandteile des Gehwegs zur Verfügung. Entsiegelungen und neue Baumpflanzungen lösen mobile Pflanzkübel ab und verbessern das Mikroklima weiter. An allen Zufahrten in das Quartier wird der Übergang zwischen Hauptstraßennetz und Superblocks durch Gehwegüberfahrten und Schleusen flächendeckend verdeutlicht.
- Multifunktionalität des öffentlichen Raums sichtbar machen: Gastro-Parklets, Sitzgelegenheiten und andere schnell umsetzbare Umnutzungen von Kfz-Stellplätzen oder Fahrbahnflächen werden durch bauliche Elemente dauerhaft etabliert und werden so nicht mehr als einstige Flächen des Kfz-Verkehrs wahrgenommen. Provisorisch zwischen Kfz-Stellplätzen aufgestellte Fahrradabstellanlagen werden nun flächendeckend in den Seitenräumen des Quartiers zur Verfügung gestellt und durch zugangsgesicherte Abstellanlagen ergänzt. Die Aufenthaltsqualität wird stetig verbessert, indem Stadtplätze aufgewertet, erweitert oder neu geschaffen und durch hochwertige Wege verbunden werden.
- Vernetztes Mobilitätsangebot des Quartiers stärken: Neben der Platzierung an wichtigen ÖPNV-Schnittstellen und neu geschaffenen zentralen Parkmöglichkeiten werden Mobilitätsstationen auch dezentral im Stadtviertel verteilt und mit weiteren Angeboten wie zugangsgesicherten Abstellanlagen oder Paketstationen kombiniert. So fällt es den Menschen leicht, auf die unterschiedlichen, nachhaltigen Mobilitätsalternativen zurückzugreifen und sich multimodal fortzubewegen.
- Für gute Orientierung innerhalb des Superblocks sorgen: Wegweisende Beschilderung und Piktogramme werden installiert. Plätze, Straßen und andere Wege sind hochwertig, barrierefrei, übersichtlich und einheitlich gestaltet. Dabei werden Fuß- und Radverkehrsnetz voneinander getrennt betrachtet.
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 1 Für jeden Superblock sollte perspektivisch der Zielstandard angestrebt werden. Die im Basis- und Regelstandard begonnenen Verbesserungen sind im Rahmen der kontinuierlichen Stadtentwicklung bei allen baulichen Maßnahmen und sonstigen Veränderungen fortzusetzen.

Zu a) „durch Bordsteine abgegrenzt und durch einheitliche Oberflächen klar ersichtlich und ertastbar sind. Sie stehen so als hochwertige und barrierefreie Bestandteile des Gehwegs zur Verfügung“
Hinweis:
„Klare Ersichtlichkeit“, „Ertastbarkeit“ und „Barrierefreiheit“ dürfen kein (später) „Zielstandard“ sein.
Die Mindestanforderungen der Barrierefreiheit gehören zwingend bereits im Basis- und im Regelstand verbindlich verankert.
Barrierefreiheit ist ein Rechtsanspruch im Hier und Jetzt. Dieser Anspruch kann nicht auf einen „Zielstandard“ in die Zukunft verschoben werden.
Bereits im Basisstandard und im Regelstandard müssen alle Maßnahmen den Mindestanforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.
Dies ist in diesem Entwurf bisher nicht gegeben und muss daher nachgeschärft werden.
Denkbar für einen „Zielstandstandard“ wären Anforderungen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
Bei b) nach „Seitenräumen“ bitte ergänzen:
„(also auf der Fahrbahn, vgl. Bild E.8)“
Bei d) nach dem 1. Satz bitte ergänzen:
„Alle Informationen werden mindestens im Zwei-Sinne-Prinzip angeboten.“
Zwei-Sinne-Prinzip: Informationsgabe zumindest auf zwei von drei Wegen (visuell, auditiv, taktil).
Zu d) „barrierefrei“
Hinweis:
Bereits im „Basisstandard“ und im „Regelstandard“ müssen alle Maßnahmen den Mindeststandards der Barrierefreiheit entsprechen.
Dies ist in diesem Papier nicht gegeben und muss daher nachgeschärft werden.
Denkbar für einen „Zielstandstandard“ wären Anforderungen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.