3.1.2 Gestaltung der Modalfilter
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 1 Modalfilter sind bauliche oder andere Maßnahmen an den Einmündungen und Kreuzungen des Superblocks, die den Kfz-Verkehr lenken und herausfiltern. Je nach Gestaltung ermöglichen sie die Durchfahrt nur mit ausgewählten Verkehrsmitteln. Sie sollten in der Regel so gewählt werden, dass sie den öffentlichen Straßenraum gestalterisch aufwerten:
- Straßenumnutzung: Straßenabschnitte können für den lokalen Nutzungsbedarf baulich umgestaltet werden, z. B. als Erholungs- und Grünfläche oder Schulstraße. Straßenrechtlich ist dafür eine Teileinziehung erforderlich (siehe 4.2.3), um die ausschließliche Nutzung durch Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und ggf. den ÖPNV abzusichern. Die Umnutzung macht durch die veränderte Gestaltung intuitiv deutlich, dass hier keine Kfz-Nutzung angebracht ist. Zeitweise oder zweckgebundene Freigaben für Kfz sind möglich, z. B. für gewerbliche Anlieger*innen.
- Brücken und Unterführungen: Fließgewässer, Bahntrassen und andere linienförmige Elemente bilden oft eine natürliche Grenze für Anliegerzonen. Sie können durch Brücken oder Unterführungen exklusiv für den Fuß- und Radverkehr durchlässig gemacht werden. Vorhandene Straßenbrücken können z. B. mit Sitzgelegenheiten zu einer Erholungsfläche umgestaltet werden und so gleichzeitig die Wirkung eines Modalfilters entfalten.
- Lineare Modalfilter: Diagonal über eine Kreuzung verlaufende Elemente („Diagonalfilter“) oder quer in einer Straße angeordnete Elemente („Querfilter“) geben die Fahrtrichtung für mehrspurige Kraftfahrzeuge auf Kreuzungen eindeutig vor. Als Elemente können Pflanzkübel, Sperrpfosten o. ä. verwendet werden. Kombinationen mit Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln sind sinnvoll.
- Schmale Einbahnstraßen: Einbahnstraßen sind nur wirksam, wenn sie schmal genug sind, um den Begegnungsverkehr für mehrspurige Kraftfahrzeuge physisch zu verhindern.1 Oft wird eine Wirkung erst erreicht, wenn zwei gegenläufige Abschnitte aufeinander treffen und so Durchgangsverkehr verhindern. Radverkehr ist entsprechend der VwV-StVO immer in beide Richtungen freizugeben.2 Verschwenkungen der Fahrgasse, z. B. durch abwechselnd angeordnete Fahrrad- und Kfz-Stellplätze sowie Grünflächen, fördern die Einhaltung einer angemessenen Geschwindigkeit.
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 0 Beispiele für gelungene Realisierungen von Modalfiltern finden sich in der Fototafel.
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 0 Fototafel Modalfilter
¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 5 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0).

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¶ 6 Leave a comment on Absatz 6 0 Detailanforderungen
¶ 7 Leave a comment on Absatz 7 3 In ihrer Detailgestaltung müssen Modalfilter sicherstellen, dass Kraftfahrzeuge wirksam herausgefiltert werden, während Fußgänger*innen, Senioren-Scooter, (mehrspurige) Fahrräder, Rettungsfahrzeuge und andere Berechtigte sicher passieren können. Jeder Modalfilter muss daher die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Abstände: Der Abstand zwischen zwei Elementen darf 175 cm nicht überschreiten, um mehrspurige Kraftfahrzeuge sicher herauszufiltern. An Durchfahrtfurten für Senioren-Scooter und Fahrräder darf der Abstand 150 cm nicht unterschreiten. Wenn die Fahrtrichtung diagonal zu einer Pfostenreihe verläuft, ist ein regelmäßiger Abstand von 175 cm einzuhalten.3
- Beschilderung: Ein rot-weißer Sperrpfosten stellt bereits ein Verkehrszeichen im rechtlichen Sinne dar. Eine zusätzliche Beschilderung, z. B. „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (Verkehrszeichen 209) oder „Verbot für Kfz“ (Verkehrszeichen 260) ist daher nicht notwendig, kann aber in Einzelfällen sinnvoll sein. Beispielsweise kann Motorradverkehr auf diese Weise eindeutig geregelt werden. Auch für den Fall, dass ein Sperrpfosten entwendet wird, sichert die Beschilderung die rechtliche Wirkung des Modalfilters zusätzlich ab und ermöglicht die polizeiliche Durchsetzung.
- Wahrnehmung: In von Fußgänger*innen viel genutzten Bereichen sollten die Sperrelemente von taktilen (fühlbaren) Bodenbelägen eingefasst werden. In Durchfahrtfurten sollte die Sichtbarkeit der Elemente mit weißen Bodenmarkierungen unterstützt werden. Grelle Warnfarben verbessern nicht die Erkennbarkeit. Vielmehr ist eine intuitive Verständlichkeit anzustreben, die auch der städtebaulichen Qualität und Akzeptanz zugutekommt.4
- Rettungsdienste: Für Einsatzfahrzeuge ist mindestens ein manuell umlegbarer Sperrpfosten vorzusehen, sodass eine Durchfahrt von mindestens 300 cm lichter Breite und mindestens 350 cm lichter Höhe entsteht. Die Funktionsfähigkeit des Öffnungsmechanismus ist im Rahmen der betrieblichen Straßenunterhaltung regelmäßig zu prüfen.
- Navigation: Zeitgleich mit der baulichen Umsetzung sind die Navigationssysteme zu aktualisieren. Vor allem muss die Spezialnavigation der Rettungsdienste rechtzeitig aktualisiert werden, damit auch ortsfremde Einsatzkräfte die schnellste Route wählen können.
- Großfahrzeuge: Falls der Modalfilter eine Sackgasse erzeugt, ist die Streckenlänge für Lkw-Rückwärtsfahrten zu minimieren, z. B. durch Wendemöglichkeiten.5
- ÖPNV: Es ist eine praktikable Durchfahrtsmöglichkeit für Busse oder Trams zu schaffen, z. B. ein automatisch versenkbarer Sperrpfosten (per Funksignal, Kameraerkennung) oder ein baulicher Filter (Busschleuse, Rasengleis).
¶ 9 Leave a comment on Absatz 9 0 Auswahl des geeigneten Modalfilters
¶ 10 Leave a comment on Absatz 10 1 Die Auswahl der Maßnahmen richtet sich zunächst nach der Eignung für den angestrebten Zweck. Bei gleicher Eignung ist das mildeste Mittel zu wählen, das in der Abwägung die geringsten Einschränkungen bewirkt.
- Regelfall: Straßenumnutzungen sind in der Regel am besten geeignet, um die Ziele des Superblocks zu erreichen. Sie wirken positiv auf den Verkehrsfluss, verbessern die blau-grüne Infrastruktur und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Zudem genießen sie die höchste Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Da der bauliche Aufwand nur punktuell entsteht, handelt es sich im Vergleich zu anderen Maßnahmen der Verkehrsberuhigung um eine sehr wirtschaftliche Lösung, die zudem zur Klimaanpassung beiträgt.
- Ausnahmefall: Wenn die räumliche Situation vor Ort keine Straßenumnutzung zulässt, z. B. bei engen Kreuzungen, oder wenn eine temporäre Zwischenlösung gefordert ist, kommen lineare Modalfilter in Betracht. Trotz ihres temporären Charakters sollten sie städtebaulich in die Umgebung eingepasst werden. Gestalterische Defizite können enorme Widerstände in Teilen der Öffentlichkeit auslösen und dadurch die Entwicklung des Superblocks hemmen. Anordnungen mit zehn oder mehr Sperrpfosten sind in der Praxis kaum preiswerter als einfache bauliche Lösungen.
- Ergänzungen: Schmale Einbahnstraßen und gegenläufige Einbahnstraßen sind als ergänzendes Mittel geeignet, um Anliegerzonen oder Fahrradstraßen dort abzusichern, wo physische Modalfilter unpraktikabel erscheinen. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen stellen sie kein milderes Mittel dar, denn sie schränken die Fahrtrichtungen für Kraftfahrzeuge ein und gegenläufige Einbahnstraßen können an ihrem Scheitelpunkt zu Überlastungen führen.
- Sonderfall ÖPNV: Bus- und Tramschleusen erfordern eine genaue Analyse der lokalen Gegebenheiten und der betrieblichen Rahmenbedingungen. Nach Möglichkeit sollten wartungs- und fehlerfreundliche Lösungen gewählt werden (z. B. Rasengleise), bei denen ein missbräuchliches Befahren intuitiv unterbleibt.
- Unwirksamkeit: Beschilderungen mit „Anlieger frei“ oder Einbahnstraßen mit einer Fahrwegbreite über 400 cm werden oftmals missachtet und sind daher in planerischen Abwägungen als unwirksam zu betrachten.
- Die Breite der Fahrgasse sollte in der Regel 350 cm betragen, um die konfliktfreie Begegnung von Kfz und Fahrrad zu ermöglichen: vgl. ERA Kapitel 7.1 ↩︎
- Die Verwaltungsvorschrift zur StVO führt seit 2021 verpflichtend („soll“ statt „kann“) zu Zeichen 220 Einbahnstraße, Ziffer 4 IV, aus: “Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden” ↩︎
- Weitere Details zur technischen Umsetzung: SenUMVK 2023, Steckbrief 3 Modalfilter, Kapitel 2; sowie DIN 18040-3, 4.2, 5.1.1 und 6.1 ↩︎
- DVR o.J. ↩︎
- Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe möchten Rückwärtsfahren auf 15 m beschränken (BSR 2019, S. 14). Die Gesetzliche Unfallversicherung fordert maximal 150 m (DGUV 2016). Die RASt (2006) beschreibt platzsparende Varianten für Wendemöglichkeiten, z. B. Nutzung von Einfahrten. ↩︎
(Abs. 2)
…mit Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln sind sinnvoll, wobei die Schleppkurven für Ver- und Entsorgungs-LKW beachtet werden müssen.