4.2.5 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen
Eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an Hauptverkehrsstraßen ist nach der StVO-Novelle aus 2024 mit bestimmten Begründungen möglich. Dieser Erfolg ist maßgeblich der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten” anzurechnen.1
Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO entfällt die Prüfung einer qualifizierten Gefahrenlage, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt, für Tempo-30-Anordnungen an Straßenabschnitten, die andere Tempo-30-Abschnitte mit einer Länge von nicht mehr als 500 m verbinden. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ergänzt den Entfall der qualifizierten Gefahrenlage für Straßenabschnitte im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern. Die Prüfung einer einfachen Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 1 StVO bleibt jedoch erforderlich.
Eine solche wird indiziert, wenn auf einer Einbahnstraße der Verkehr für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben wird, und besteht in der Kollisionsgefahr zwischen Kfz- und Radverkehr. Diese gilt es durch die Anordnung von Tempo 30 zu verringern. Dies ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Dort heißt es, dass eine Freigabe nur dann erfolgen “soll”, wenn das Tempo in jeweiliger Einbahnstraße auf 30 km/h reduziert ist (siehe bereits 4.2.4).
Eine einfache Gefahr kann auch dann vorliegen, wenn erhöhte Geschwindigkeiten zu erheblichen Lärm- und Luftemissionen führen. Kommunen können bei Lärm schalltechnische Untersuchungen in Auftrag geben und eine Reduktion prüfen.
- Städteinitiative 2025 ↩︎
Aktuelle Kommentare zu diesem Dokument
Februar 27, 2026 um 6:18 a.m.
I.4 sollte dringend raus, zumindest das Bild. Dies ist keine sichere Radverkehrsführung (keine bauliche Trennung, sogar Parken rechts des Radverkehrs) – und auch für den Bus ungünstig. Das Bild verdeutlicht doch, dass hier ausreichend Platz für bessere Lösungen wäre, es aber eine total autokonzentrierte Lösung ist
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Februar 27, 2026 um 6:15 a.m.
Ich finde 2f wichtig, da der verbleibende Kfz-Verkehr damit verstetigt, d.h. flüssiger und sicher wird. Davon profitiert auch der Kfz-Verkehr selbst.
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Februar 27, 2026 um 6:07 a.m.
2b. würde ich deutlich positiver formulieren/ergänzen, in etwas “ durch die höhere Flächeneffizienz profitieren auch Gewerbe, da bei gleichen Flächen deutlich mehr Umsatz möglich wird“
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Februar 27, 2026 um 6:02 a.m.
Sollte Wirtschaftlichkeit nicht etwas weiter gefasst werden? Ein Hauptproblem des Autoverkehrs ist doch seine gravierende Flächenineffizienz und damit Ressourcenverschwendung. Durch weniger Autoverkehr und -stellplätze wird auch vielmehr Umsatz auf der gleichen Fläche möglich.
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Februar 27, 2026 um 6:00 a.m.
Dies könnte helfen, den Beharrungskräften zu verdeutlichen, dass dies nichts komplett neues ist, sondern auch so in Deutschland schon mit ähnlichen Ansätzen realisiert wurde und zu den deutschen Regelwerken passt
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Februar 27, 2026 um 5:58 a.m.
Wäre es nicht hilfreich aufzuführen, dass das auch in Deutschland nichts neues ist und oftmals schon in den 1970/80er Jahren mit ähnlichen realisiert wurde, wenn auch nicht so umfassend, wie z.B. in Berlin im Gräfe- oder Crellekiez?
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Februar 27, 2026 um 5:53 a.m.
Hierfür gibt es einfache und bewährte bauliche wie technische Lösungen
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Februar 27, 2026 um 5:53 a.m.
Ich finde es wichtig, dass der ÖPNV nicht nur am Rande verkehrt, sondern zentral in angemessener Geschwindigkeit. Dies ist z.B. ein Houten ein Problem, dass bei der Konzeption vergessen wurde. Nun wird versucht, dem mit Kleinfahrzeugen nachzukommen. Aufgrund der Netzstruktur ist dies aber sehr umständlich und aufwändig. Ein ähnliches Problem gibt es bei der Planung des Schumacher Quartiers. Dort hat die Verwaltung – entgegen der klaren Empfehlung der (von mir mit betreuten Machbarkeitsstudie) die Tram außen entlang am Schumacher-Damm (und nicht zentral, wie z.B. in Vauban) bevorzugt, was zu deutlichen Nachfrageeinbußen im ÖPNV führen wird und damit zu mehr Autofahrten.
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Februar 27, 2026 um 5:48 a.m.
Vielleicht dazu ein Satz wie „In den Superblocks steht der Aufenthalt im Vordergrund und die Flächenaufteilung wird darauf ausgelegt“
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Februar 27, 2026 um 5:45 a.m.
Es könnte doch ein Absatz ergänzt werden, welche Begriffe das Gleiche meinen
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