3.1.4 Routenoptimierung
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 4 Durch Modalfilter und Anliegerzonen entstehen im gesamten Superblock attraktive und sichere Routen für den Fuß- und Radverkehr. Weitere Maßnahmen für die Routenoptimierung im Basisstandard sollten berücksichtigen:
- Laufkundschaft: Handel und Gastronomie sind auf Laufkundschaft angewiesen. Die Routenführung im Superblock ist dafür zu optimieren, z. B. indem der Fuß- und Radverkehr bevorzugt durch Geschäftsstraßen geführt wird. Zudem können Fahrradabstellflächen vor Geschäften eingerichtet werden.
- Anlieferrouten: Die Lieferwege für Gewerbebetriebe sollten bei der Konzeption der Anliegerzonen prioritär berücksichtigt werden. Idealerweise sollten sich in den Superblocks optimale Routen für Lieferdienste ergeben, die mit möglichst geringen Wegelängen und möglichst wenigen Wendemanövern auskommen. Ladezonen gemäß der StVO-Novelle 2024 minimieren Ladevorgänge in zweiter Reihe und erhöhen die Verkehrssicherheit.
- Haltestellenerreichbarkeit: Häufig frequentierte Fußwege zu ÖPNV-Haltestellen sind zu identifizieren und zu optimieren, z. B. durch Querungshilfen, Sitzgelegenheiten oder Unterbinden des Gehwegparkens.
- Radnetzverbindungen: Der Superblock ist an das übergeordnete Radnetz anzubinden. Der so gebündelte Radverkehr sollte in Fahrradstraßen mit besten Bedingungen für querenden Fußverkehr geführt werden und so zusätzliche Netzverbindungen schaffen.
- Entwicklungsräume: Die weitere Entwicklung des Superblocks kann durch temporäre Interventionen erprobt werden. Beispielsweise können Anwohner*innen-Initiativen oder ein Stadtteilmanagement ausloten, welche Art von Events oder Freizeitnutzungen von der Bevölkerung angenommen werden.
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 3 Es ist zu beachten, dass die Verkehrsberuhigung unmittelbar zu einem Wachstum des Fuß- und Radverkehrs im Superblock führen wird. Konfliktfelder zwischen diesen Verkehrsarten sollten präventiv aufgelöst werden. Die fußläufige Querung von Fahrradrouten kann z. B. durch Mittelinseln und taktile Bodenmarkierungen einfach und kostengünstig erleichtert werden.
(abs. 2 b) )
…Ladebereiche in ausreichender Dichte (FN) gemäß der StVO-Novelle 2024 (Z 230)
FN: Beispiel für die Planung der notwendigen Dichte SenMVKU 2025: Lieferflächen für Berlin – Leitfaden zur einheitlichen Planung und Umsetzung
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/vorgaben-zur-planung/leitfaden-lieferflaechen.pdf
(Abs. 2e)
welche Art von Events, Zusammentreffen im öffentlichen Raum oder Freizeitnutzungen von der Bevölkerung angenommen werden
Laufkundschaft: Wir haben eine Fußgängerzone mit Fahrrad frei und hoffen, dass wir den Durchfahrtsradverkehr aus der Einkaufszone rausbekommen. Dieser Absatz würde dem widersprechen. Vielleicht kann man dies so einschränken, dass diese durch Geschäftsstraßen geführt werden, wenn sie eine eigene Spur bekommen oder sie attraktive Radabstellanlage vor einer Fußgängerzone bekommen sollen.
[attraktive und sichere]
Hinweis:
Dies gilt leider kaum für Menschen mit Behinderungen, zumindest nicht bei abgebildeten Beispielen (siehe oben).
Bei a) „Zudem können Fahrradabstellflächen vor Geschäften eingerichtet werden.“ bitte streichen.
Fahrradabstellflächen auf Gehwegen führen dazu, dass auf dem Gehweg Rad gefahren wird.
Fahrradabstellanlagen und die daran angeschlossenen Fahrräder überlagern Lewitelemente für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und engen Mindestbewegungsflächen und -breiten für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln ein.
Bei c) „Querungshilfen“ bitte ändern in:
„gesicherte Querungen in zumutbarer Entfernung“
Nur Querungshilfen (Mittelinsel) genügen für Menschen mit Behinderungen nicht. Sie benötigen barrierefreie Querungen mit Vorrang für den Fußverkehr.
Bei d) „besten Bedingungen für querenden“ bitte ändern in:
„mit gesicherten Querungen für den“
„Beste Bedingungen“ nicht definierter, unklarer Begriff.