3.2 Regelstandard
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 0 Der Regelstandard baut darauf auf, dass sich der Kfz-Durchfahrtsverkehr in den Anliegerzonen aufgelöst und Platz für Entwicklungsmöglichkeiten des Stadtquartiers geschaffen hat. Bei der Superblockentwicklung werden alle Nutzergruppen, insbesondere auch Gewerbetreibende, frühzeitig informiert und an der Planung beteiligt. Dabei ist jedoch zu klären, wo genau eine Beteiligung möglich ist und welche Entscheidungen durch das lokale Gremium, Regelwerke und die limitierten Kapazitäten vorgegeben sind. Bei der Auslotung des Beteiligungsspielraums geht es nicht um die Frage des „Ob“, sondern „wie“ der Superblock geplant werden soll, welche Prioritäten gesetzt werden und welche Maßnahmen möglich sind.
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 0 Die Herstellung von blau-grüner Infrastruktur (z. B. Baumscheiben, Entsiegelung) kann durch die Umnutzung von Straßenraum erfolgen, der bisher dem ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr zugeteilt war.
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 2 Durch die Schaffung von Pocket-Parks, Schulzonen und kleinen Stadtplätzen entstehen neue Freiräume zur Nutzung durch die Nachbarschaft, die für Spiel, Erholung, sozialen Austausch und lokales Gewerbe genutzt werden können. Die Erreichbarkeit und Attraktivität des lokalen Gewerbes, insbesondere durch Fuß- und Radverkehr, werden gestärkt. Je nach örtlichen Gegebenheiten werden Außengastronomie, Verkaufsflächen, Fahrradabstellanlagen, Ladezonen oder Kurzzeitparkstände eingerichtet. Hol- und Bringverkehre, z. B. im Handwerk, werden berücksichtigt.
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 1 Die Superblocks-Planungen werden in übergeordneten kommunalen Konzepten und Strategien verankert und bewirken die Realisierung der 15-Minuten-Stadt. Straßen und Wege werden inklusiver – Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit werden im Superblock umgesetzt.
¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 0 Die Entwicklung zu einem Superblock geht dabei über verkehrstechnische Veränderungen hinaus und sollte wenn möglich in bestehende oder neu zu fassende Konzepte der Stadtplanung einbezogen werden. Für das Erreichen des Regelstandards sind die Förderung der lokalen Infrastruktur, die Gestaltung des Straßenraums und die verkehrlichen Maßnahmen aufeinander abzustimmen:
[Schulzonen]
auch an anderen Stellen im Dokument: eine begriffliche Differenzierung von Schulstraßen und Schulzonen wäre gut:
Schulstraßen im wesentlichen das Zusatzzeichen zu Z250 mit der Zeitangabe
Schulzonen: alles, was auch mit einer entsprechenden Qualifizierung für alternative Nutzungen einhergeht, siehe hier: „Bausteine einer Schulzone“
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/schulzonen-in-friedrichshain-kreuzberg-1491637.php
[Fahrradabstellanlagen]
Bitte streichen.
Zu Fahrradabstellanlagen auf dem Gehweg siehe oben.