3.2.3 Umweltverbund: Fuß- und Radverkehr, Verknüpfung mit dem ÖPNV
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 1 Die umweltfreundlichen Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr bilden oft eine intermodale Wegekette. Als Gesamtangebot können sie alle Verkehrsbeziehungen von kurzen bis langen Strecken abdecken. Sie werden daher als “Umweltverbund” bezeichnet und als eng verknüpftes Verkehrsangebot geplant. Nutzungskonflikte innerhalb des Umweltverbunds sind durch klare Flächenzuordnungen und faire Vorrangregelungen aufzulösen.
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 0 Fußverkehr
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 1 Die wichtigsten Routen, insbesondere die Wege zu den Haltestellen des ÖPNV, sind zu identifizieren und durch einfache Maßnahmen weiter zu optimieren, z. B.:
- Vorrang wichtiger Fußverkehrsstrecken mit niveaugleichen Gehwegen an Kreuzungen und Einmündungen (z. B. Gehwegüberfahrt nach § 9 BerlStrG in Verbindung mit § 10 StVO). Ein Beispiel ist auf der Fototafel zu finden.
- Anlage von Querungshilfen. Im Nebenstraßennetz sind in der Regel Mittelinseln zu empfehlen. Die Trennung der Fahrtrichtungen vereinfacht die Querung, insbesondere auch bei starkem Radverkehr. Die leichte Verschwenkung des Fahrwegs führt zu höherer Aufmerksamkeit und geringerer Geschwindigkeit bei den Radfahrenden und Kfz-Lenkenden. Platzbedarf und baulicher Aufwand sind nicht höher als bei Gehwegvorstreckungen. Die Mittelinseln können bei Bedarf mit Zebrastreifen kombiniert werden.
- Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325.1 Nr. 12), in denen Schrittgeschwindigkeit gilt.
- Unterbindung von unzulässigem Gehwegparken durch ordnungsamtliche Kontrollen oder bauliche Maßnahmen wie Frankfurter Hüte oder Sperrpfosten.
- Anpassung der Flächenverteilung, z. B. indem Radfahrende im Superblock sicher auf der Fahrbahn geführt werden, indem Kopfsteinpflaster in der Fahrgasse durch Abschleifen, geschnittene Steine oder Asphalt fahrradtauglich gemacht wird, oder indem bisherige Hochbordradwege aus dem Altbestand rechtlich und intuitiv wahrnehmbar dem Fußverkehr zugeordnet werden
- Stärkung der Barrierefreiheit, z. B. in der Höhe differenzierte Bordsteine, kein für Rollstuhl oder Rollator hinderliches Pflaster, Querung von Fahrradrouten für Blinde, Mindestbreiten für Gehwege. Die Mindestanforderungen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsflächen sind einzuhalten (u. a. DIN 18040-3, DIN 32984, R-FGÜ und H-BVA).
- In Straßenräumen, die als Begegnungszone (“Shared Space”) gestaltet werden: Einrichtung von reinen Gehbereichen, die von Personen mit Sehbehinderung jederzeit sicher genutzt werden können.
¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 0 Fototafel Infrastruktur für den Fußverkehr
¶ 6 Leave a comment on Absatz 6 3 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)


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¶ 7 Leave a comment on Absatz 7 0 Radverkehr
¶ 8 Leave a comment on Absatz 8 1 Ist eine sichere, komfortable und intuitive Radverkehrsinfrastruktur vorhanden, wird diese auch verstärkt genutzt und Fahrten werden vom Kfz-Verkehr auf den Radverkehr verlagert. Die so entschleunigte Mobilität erhöht neben der Verkehrssicherheit auch die Wohn- und Lebensqualität im Quartier.
¶ 9 Leave a comment on Absatz 9 1 Verschiedene Maßnahmen von Superblocks sorgen dafür, dass der Radverkehr entsprechend den “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” (ERA) grundsätzlich im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn sicher geführt werden kann. Dies ergibt sich in erster Linie durch einen geringen Anteil des motorisierten Verkehrs im Zusammenspiel mit Geschwindigkeitsreduzierungen. So ist die Erschließung des Quartiers für alle Verkehrsarten gesichert. Außerdem verhindert dies Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr im Seitenraum und lässt so mehr Gestaltungsspielraum für den öffentlichen Raum zu.
¶ 10 Leave a comment on Absatz 10 3 Auf Fahrradstraßen kann der Radverkehr zusätzlich zügig, sicher, komfortabel und bevorrechtigt durch ein Quartier geführt werden. Sie können als Abschnitt einer quartiersübergreifenden Radverkehrsverbindung eines Radverkehrskonzepts oder Radhauptnetzes dienen. Diese Routen lassen sich über mehrere aneinandergrenzende Superblocks fortführen. An den Grenzen der Superblocks muss sichergestellt werden, dass der Fuß- und Radverkehr die Hauptstraßen komfortabel nutzen bzw. überqueren kann. Dabei ist speziell auf die Empfindlichkeit gegenüber Umwegen und das daraus resultierende hohe Unfallrisiko zu achten.1 So wird das Quartier an großräumige Beziehungen und andere Stadtbereiche angeschlossen. Es ergeben sich Synergieeffekte, wenn der Modalfilter des Superblocks auf einer Fahrradstraße eingerichtet wird und auch diese vom Kfz-Durchfahrtsverkehr freigehalten wird.
¶ 11 Leave a comment on Absatz 11 1 Flächendeckende hochwertige Abstellmöglichkeiten im Quartier, vor allem auch an wichtigen Quellen und Zielen und Schnittstellen mit dem ÖPNV, stärken den Radverkehr zusätzlich. Abstellanlagen können zudem an Knotenpunkten genutzt werden, um Sichtbeziehungen zwischen zu Fuß Gehenden und dem Kfz-Verkehr freizuhalten. Der Radverkehr lässt sich zielgerichtet durch folgende Maßnahmen fördern:
- Ausweisung von Fahrradstraßen oder -zonen2 als Teil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes, idealerweise in Verknüpfung mit Modalfiltern
- Umgestaltung der Einmündungen in die Hauptverkehrsstraßen, z. B. durch aufgeweitete Radaufstellstreifen oder Lichtsignalsteuerung ohne Anforderungstaster (keine „Bettelampel“)
- Bau von hochwertigen Radabstellanlagen, auch für Lastenräder, insbesondere im Umfeld von sozialen Einrichtungen, Geschäften und Dienstleistungen sowie in Wohnstraßen mit hoher baulicher Dichte, idealerweise auf teilentsiegeltem Grund.
- Bau von “Sharingstationen”, um E-Scooter und Leihfahrräder geordnet abzustellen
- Radverkehrsfreundliche Oberflächen, bspw. Abschleifen von Kopfsteinpflaster
- Serviceeinrichtungen für den Radverkehr: Reparaturstationen mit Luftpumpen, Haltegriffe oder Trittsteine vor Haltelinien, etc.
¶ 13 Leave a comment on Absatz 13 0 Fototafel Infrastruktur für den Radverkehr
¶ 14 Leave a comment on Absatz 14 1 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)


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¶ 15 Leave a comment on Absatz 15 0 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
¶ 16 Leave a comment on Absatz 16 1 Die ÖPNV-Führung erfolgt in der Regel entlang der Hauptstraßen, die um das Gebiet des Superblocks herumführen. Für eine attraktive Erschließung müssen die ÖPNV-Haltepunkte daher gut für den Fuß- und Radverkehr erreichbar sein. Zentrale Maßnahmen für den ÖPNV beinhalten:
- Lichtsignalanlagen für die ÖPNV-Fahrgäste optimieren: Zum einen sollte die An- und Abfahrt der Busse und Bahnen durch Vorrangschaltungen verzögerungsfrei möglich sein. Zum anderen sind die Häufigkeit und Länge der Grünphasen im Fußverkehr für die Ein- und Aussteigenden zu optimieren.
- Sonstige Querungen und Fußwege rund um die Haltestellen optimieren z. B. durch Verbreiterungen der Bürgersteige, Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Haltverbote
- Wartebereiche durch großzügige Überdachung, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, digitale Fahrplaninformation, barrierefreie Einstiege und regelmäßige Reinigung aufwerten
- Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder einrichten mit regelmäßiger Kontrolle und Reinigung.
¶ 18 Leave a comment on Absatz 18 0 Im Falle einer Feinerschließung des Stadtviertels oder im Rahmen besonderer ÖPNV-Trassen abseits von Hauptverkehrsstraßen kann eine Führung von ÖPNV-Routen durch mehrere Anliegerzonen des Superblocks erforderlich sein. Hierfür stehen passende Formen von Modalfiltern zur Verfügung (siehe 3.1.2):
- bauliche Lösungen für den Fahrweg, z. B. Rasengleis, Busschleuse
- technische Lösungen, z. B. automatisch versenkbare Sperrpfosten, Schranken
- rechtliche Lösungen, z. B. Ausnahmeregelung “Linienverkehr frei” mit automatischer Kameraüberwachung.
- siehe hierzu unter anderem:
– FGSV ERA, 2010; FGSV EFA,2002
– LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Hainichen/TU Dresden (2020)
– FUSS e.V. (2023) (Seite 9) ↩︎ - Zentrale Straßen in Superblocks eignen sich gut als Fahrradstraßen. Gleichzeitig werden sie oft für die Kfz-Erschließung der Anliegerzonen benötigt. Da der Kfz-Verkehr im Superblock dank wirksamer Modalfilter bereits ausschließlich Anliegerverkehr ist, kann in diesen Fällen auf eine strenge Anliegerbeschilderung verzichtet werden. Die Fahrradstraße darf dann auch von den Anlieger*innen der Nachbarstraßen mit Kfz befahren werden. ↩︎
In Satz 4 „klare“ bitte ändern in
„grundsätzlich baulich getrennte“
Frage:
Was in Bezug auf Flächenzuordnungen bedeutet „klar“? Undefinierter, unklarer Begriff.
Menschen mit Sehbeeinträchtigungen benötigen eine taktil und visuell kontrastreiche Abgrenzung zwischen der Fläche für den Fußverkehr und den übrigen Verkehrsflächen.
Zu Satz 4 „faire Vorrangregelungen“
Frage:
Was in Bezug auf Vorrangregelungen bedeutet „fair“? Nicht definierter, unklarer Begriff.
Zufußgehende und hier insbesondere Menschen mit Behinderungen sind die schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Sie sollten daher grundsätzlich Vorrang vor anderen Verkehren haben.