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3.2.3 Umweltverbund: Fuß- und Radverkehr, Verknüpfung mit dem ÖPNV

1 Leave a comment on Absatz 1 1 Die umweltfreundlichen Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr bilden oft eine intermodale Wegekette. Als Gesamtangebot können sie alle Verkehrsbeziehungen von kurzen bis langen Strecken abdecken. Sie werden daher als “Umweltverbund” bezeichnet und als eng verknüpftes Verkehrsangebot geplant. Nutzungskonflikte innerhalb des Umweltverbunds sind durch klare Flächenzuordnungen und faire Vorrangregelungen aufzulösen.

2 Leave a comment on Absatz 2 0 Fußverkehr

3 Leave a comment on Absatz 3 1 Die wichtigsten Routen, insbesondere die Wege zu den Haltestellen des ÖPNV, sind zu identifizieren und durch einfache Maßnahmen weiter zu optimieren, z. B.:

  1. Vorrang wichtiger Fußverkehrsstrecken mit niveaugleichen Gehwegen an Kreuzungen und Einmündungen (z. B. Gehwegüberfahrt nach § 9 BerlStrG in Verbindung mit § 10 StVO). Ein Beispiel ist auf der Fototafel zu finden.
  2. Anlage von Querungshilfen. Im Nebenstraßennetz sind in der Regel Mittelinseln zu empfehlen. Die Trennung der Fahrtrichtungen vereinfacht die Querung, insbesondere auch bei starkem Radverkehr. Die leichte Verschwenkung des Fahrwegs führt zu höherer Aufmerksamkeit und geringerer Geschwindigkeit bei den Radfahrenden und Kfz-Lenkenden. Platzbedarf und baulicher Aufwand sind nicht höher als bei Gehwegvorstreckungen. Die Mittelinseln können bei Bedarf mit Zebrastreifen kombiniert werden. 
  3. Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325.1 Nr. 12), in denen Schrittgeschwindigkeit gilt.
  4. Unterbindung von unzulässigem Gehwegparken durch ordnungsamtliche Kontrollen oder bauliche Maßnahmen wie Frankfurter Hüte oder Sperrpfosten.
  5. Anpassung der Flächenverteilung, z. B. indem Radfahrende im Superblock sicher auf der Fahrbahn geführt werden, indem Kopfsteinpflaster in der Fahrgasse durch Abschleifen, geschnittene Steine oder Asphalt fahrradtauglich gemacht wird, oder indem bisherige Hochbordradwege aus dem Altbestand rechtlich und intuitiv wahrnehmbar dem Fußverkehr zugeordnet werden
  6. Stärkung der Barrierefreiheit, z. B. in der Höhe differenzierte Bordsteine, kein für Rollstuhl oder Rollator hinderliches Pflaster, Querung von Fahrradrouten für Blinde, Mindestbreiten für Gehwege. Die Mindestanforderungen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsflächen sind einzuhalten (u. a. DIN 18040-3, DIN 32984, R-FGÜ und H-BVA).
  7. In Straßenräumen, die als Begegnungszone (“Shared Space”) gestaltet werden: Einrichtung von reinen Gehbereichen, die von Personen mit Sehbehinderung jederzeit sicher genutzt werden können.

5 Leave a comment on Absatz 5 0 Fototafel Infrastruktur für den Fußverkehr

6 Leave a comment on Absatz 6 3 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)

Eine ruhige Straße in Bochum mit einem mehrstöckigen Backsteingebäude auf der linken Seite, das mit Graffiti verziert ist. Vor dem Gebäude stehen Holzbänke und Tische. Rechts im Bild sind mehrere Fahrräder an einem Fahrradständer geparkt. Ein blaues Verkehrsschild zeigt Symbole für Fußgänger, spielende Kinder, ein Auto und ein Haus, was auf einen verkehrsberuhigten Bereich hinweist. Im Hintergrund sind grüne Bäume und ein Kirchturm sichtbar. Der Himmel ist bewölkt.
E.1 Verkehrsberuhigter Bereich in Bochum https://qimby.net/image/VBB-in-Bochum.RCjEG
Eine Straße mit einer Aufpflasterung und Fahrbahneinengung, die zur Temporeduktion dient. Rechts und links der Straße sind Fahrradständer mit mehreren abgestellten Fahrrädern zu sehen. Im Hintergrund stehen Menschen, einige davon auf dem Gehweg, der von Bäumen gesäumt ist. Am rechten Straßenrand befindet sich ein rot-weißes Warnschild. Die Straße ist von Bäumen umgeben, die Schatten auf die Fahrbahn werfen. Im Hintergrund ist ein orangefarbener Bus zu erkennen. Die Szene spielt in der Weichselstraße in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg vor einem Schuleingang mit starkem Fußgängerquerungsbedarf.
E.2 Aufpflasterung und Fahrbahneinengung zur Temporeduktion vor einem Schuleingang mit starkem Querungsbedarf von Menschen zu Fuß. Weichselstraße, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 
https://qimby.net/image/RHWcr
In einer Straße im ersten Kiezblock in Leipzig stehen moderne Sitzgelegenheiten und Stadtmöbel. Im Vordergrund befindet sich eine runde, gelb lackierte Sitzbank mit einer integrierten bepflanzten Fläche in der Mitte. Über der Bank ist ein gelber, zylindrischer Sonnenschutz angebracht, der von grünen Stangen getragen wird. Im Hintergrund sind weitere Sitzgelegenheiten mit ähnlichen Sonnenschutzstrukturen in verschiedenen Farben wie Pink und Grün zu sehen. Die Straße ist von mehrstöckigen Altbauten gesäumt, und mehrere Personen gehen oder sitzen auf den Sitzmöbeln. Der Boden um die Sitzbank ist ebenfalls gelb markiert, wodurch der Bereich optisch hervorgehoben wird.
E.3 Sitzgelegenheiten und Stadtmöbel im öffentlichen Raum im ersten Kiezblock in Leipzig.
Ein rundes Verkehrszeichen mit rotem Rand zeigt ein Motorrad über einem Auto, was auf ein Fahrverbot für diese Fahrzeugarten hinweist. Darunter befinden sich drei rechteckige Zusatzschilder mit schwarzer Schrift auf weißem Grund. Das erste Zusatzschild trägt die Aufschrift 'werktags außer samstags', das zweite zeigt die Zeiten '7.45 - 8.15 h' und '14.45 - 15.15 h'. Im Hintergrund sind grüne Baumkronen und ein blauer Himmel zu sehen.
E.4 Beschilderung einer Schulstraße, die zu Schulbeginn und -ende für den Kfz-Verkehr gesperrt ist.
https://qimby.net/image/RHmQ2
Eine Fahrradstraße mit gesondertem Fußgängerbereich am Görlitzer Ufer im Wrangelkiez in Berlin. Im Vordergrund verläuft ein rot markierter Radweg mit einem weißen Fahrradsymbol. Rechts davon befindet sich ein breiter Fußweg, auf dem drei Personen in Richtung Straße gehen. Links fährt eine Person mit dem Fahrrad, eine weitere Person fährt auf einem E-Scooter. Im Hintergrund sind weitere Radfahrer und Fußgänger zu sehen. Die Straße ist von Bäumen gesäumt, und es gibt eine Fußgängerüberquerung mit einem blauen Verkehrsschild, das einen Zebrastreifen anzeigt. Straßenlaternen mit gebogenen Masten stehen entlang der Straße. Im Hintergrund führt eine Fußgängerbrücke über die Straße.
E.5 Fahrradstraße mit gesondertem Fußgängerbereich und für sichere Querung im Wrangelkiez am Görlitzer Ufer in Berlin.
Eine gerade verlaufende, gepflasterte Mittelinsel trennt eine zweispurige Straße in Mainz. Auf beiden Straßenseiten befinden sich Zebrastreifen, die die Mittelinsel mit den Gehwegen verbinden. Links und rechts der Straße sind parkende Autos zu sehen, dahinter stehen mehrstöckige Gebäude mit Geschäften, darunter ein Laden mit dem Schriftzug 'UNIQUE'. Auf beiden Seiten der Straße sind Verkehrsschilder mit dem Symbol für Fußgängerüberwege angebracht. Die Bäume entlang der Straße sind kahl, was auf eine Jahreszeit im Spätwinter oder frühen Frühling schließen lässt. Eine Person steht auf dem linken Gehweg nahe dem Zebrastreifen.
E.6 Lineare Mittelinsel als Querungshilfe in Mainz. Fußgänger*innen können die Straße an jedem Punkt überqueren, ohne Verkehrslücken in beiden Fahrtrichtungen abzuwarten.
https://qimby.net/image/RRIQV
Eine temporäre Spielstraße im Berliner Graefekiez ist zu sehen. Die Straße ist von mehrstöckigen Altbauten mit weißen und roten Fassaden gesäumt. Rechts am Straßenrand steht ein Verkehrsschild mit einem roten Kreis, darunter ein Zusatzschild mit einem Piktogramm eines spielenden Kindes und der Aufschrift '01.04. - 30.09. Mittwochs 14 - 18 h'. Auf der Straße fahren zwei Personen mit dem Fahrrad in entgegengesetzte Richtungen. Links sind parkende Autos zu sehen, rechts gibt es einen schmalen Grünstreifen mit Bäumen und Büschen.
E.7 Spielstraße (temporär) im Berliner Graefekiez. https://qimby.net/image/RCDZ7
Vorgezogener Seitenraum an einer Kreuzung in der Jonasstraße/Ilsenstraße in Berlin-Neukölln, der durch weiße Markierungen auf der Fahrbahn und rot-weiße Pfosten abgegrenzt ist, um die Querungsdistanz für Fußgänger zu verringern. Im Vordergrund befinden sich mehrere Fahrräder, die an einem Fahrradständer angeschlossen sind. Rechts steht ein Verkehrsschild mit einem roten Dreieck (Vorfahrt gewähren) und einem blauen Pfeil nach oben, darunter zwei Zusatzschilder mit den Aufschriften 'Radverkehr frei' und 'Anlieger frei'. Im Hintergrund sind mehrstöckige Wohngebäude mit hellgelber Fassade und mehreren Fenstern zu sehen. Bäume mit grünem Laub säumen die Straße.
E.8 Vorgezogener Seitenraum zur Verringerung der Querungsdistanz für den Fußverkehr. Radabstellanlagen halten die Sichtfelder frei. Jonasstr./Ilsenstraße, Berlin-Neukölln
https://qimby.net/image/RHY7V

7 Leave a comment on Absatz 7 0 Radverkehr

8 Leave a comment on Absatz 8 1 Ist eine sichere, komfortable und intuitive Radverkehrsinfrastruktur vorhanden, wird diese auch verstärkt genutzt und Fahrten werden vom Kfz-Verkehr auf den Radverkehr verlagert. Die so entschleunigte Mobilität erhöht neben der Verkehrssicherheit auch die Wohn- und Lebensqualität im Quartier.

9 Leave a comment on Absatz 9 1 Verschiedene Maßnahmen von Superblocks sorgen dafür, dass der Radverkehr entsprechend den “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” (ERA) grundsätzlich im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn sicher geführt werden kann. Dies ergibt sich in erster Linie durch einen geringen Anteil des motorisierten Verkehrs im Zusammenspiel mit Geschwindigkeitsreduzierungen. So ist die Erschließung des Quartiers für alle Verkehrsarten gesichert. Außerdem verhindert dies Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr im Seitenraum und lässt so mehr Gestaltungsspielraum für den öffentlichen Raum zu.

10 Leave a comment on Absatz 10 3 Auf Fahrradstraßen kann der Radverkehr zusätzlich zügig, sicher, komfortabel und bevorrechtigt durch ein Quartier geführt werden. Sie können als Abschnitt einer quartiersübergreifenden Radverkehrsverbindung eines Radverkehrskonzepts oder Radhauptnetzes dienen. Diese Routen lassen sich über mehrere aneinandergrenzende Superblocks fortführen. An den Grenzen der Superblocks muss sichergestellt werden, dass der Fuß- und Radverkehr die Hauptstraßen komfortabel nutzen bzw. überqueren kann. Dabei ist speziell auf die Empfindlichkeit gegenüber Umwegen und das daraus resultierende hohe Unfallrisiko zu achten.1 So wird das Quartier an großräumige Beziehungen und andere Stadtbereiche angeschlossen. Es ergeben sich Synergieeffekte, wenn der Modalfilter des Superblocks auf einer Fahrradstraße eingerichtet wird und auch diese vom Kfz-Durchfahrtsverkehr freigehalten wird.

11 Leave a comment on Absatz 11 1 Flächendeckende hochwertige Abstellmöglichkeiten im Quartier, vor allem auch an wichtigen Quellen und Zielen und Schnittstellen mit dem ÖPNV, stärken den Radverkehr zusätzlich. Abstellanlagen können zudem an Knotenpunkten genutzt werden, um Sichtbeziehungen zwischen zu Fuß Gehenden und dem Kfz-Verkehr freizuhalten. Der Radverkehr lässt sich zielgerichtet durch folgende Maßnahmen fördern:

  1. Ausweisung von Fahrradstraßen oder -zonen2 als Teil des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes, idealerweise in Verknüpfung mit Modalfiltern
  2. Umgestaltung der Einmündungen in die Hauptverkehrsstraßen, z. B. durch aufgeweitete Radaufstellstreifen oder Lichtsignalsteuerung ohne Anforderungstaster (keine „Bettelampel“)
  3. Bau von hochwertigen Radabstellanlagen, auch für Lastenräder, insbesondere im Umfeld von sozialen Einrichtungen, Geschäften und Dienstleistungen sowie in Wohnstraßen mit hoher baulicher Dichte, idealerweise auf teilentsiegeltem Grund.
  4. Bau von “Sharingstationen”, um E-Scooter und Leihfahrräder geordnet abzustellen
  5. Radverkehrsfreundliche Oberflächen, bspw. Abschleifen von Kopfsteinpflaster
  6. Serviceeinrichtungen für den Radverkehr: Reparaturstationen mit Luftpumpen, Haltegriffe oder Trittsteine vor Haltelinien, etc.

13 Leave a comment on Absatz 13 0 Fototafel Infrastruktur für den Radverkehr

14 Leave a comment on Absatz 14 1 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)

Mehrere Fahrradabstellplätze entlang eines Bürgersteigs an einer Straße. Die Abstellplätze sind durch schwarze Metallbügel mit einem orangefarbenen Schild gekennzeichnet, das ein weißes Lastenrad-Symbol zeigt. Im Hintergrund sind weitere Fahrradständer und einige geparkte Fahrräder zu sehen. Die Straße hat mehrere Fahrspuren und ist von Bäumen und Gebäuden gesäumt.
F.1 Mobilstation mit verschiedenen Angeboten des Fahrradparkens: Flächen für Leihräder, Lastenräder und herkömmliche Fahrräder. https://qimby.net/image/RCQz3
Die Fahrradstraße Oberwallstraße in Berlin ist eine breite Straße mit vorgezogenen Seitenräumen, die durch weiße Poller von der Fahrbahn getrennt sind. Die Fahrbahn ist in der Mitte rot markiert, was den Bereich für Fahrräder hervorhebt. Auf der rechten Straßenseite befinden sich mehrere E-Scooter, die auf einem definierten Bereich abgestellt sind. Links sind mehrere Fahrräder an einem Fahrradständer geparkt. Die Straße ist von mehrstöckigen Gebäuden mit großen Fenstern gesäumt. Verkehrsschilder weisen auf die Fahrradstraße und auf die erlaubte Nutzung durch Fahrräder und Anlieger hin. Der Himmel ist teilweise bewölkt.
F.2 Fahrradstraße in Berlin (Oberwallstraße) mit vorgezogenen Seitenräumen und definierten Flächen für Sharingfahrzeuge. 
https://qimby.net/image/ZjdC
Eine gelb lackierte Fahrradabstellanlage in Form eines Autos steht auf einem ehemaligen Kfz-Stellplatz an einem Bürgersteig. Die Anlage besteht aus einem Metallrahmen, der die Umrisse eines Autos nachzeichnet, und mehreren Fahrradständern im Inneren. Im Hintergrund sind ein gelb gestrichenes Wohngebäude mit mehreren Fenstern und Bäumen zu sehen. Auf dem Bürgersteig stehen zudem große Pflanzkübel mit Bäumen. Ein rotes Auto ist auf einem angrenzenden Parkplatz geparkt.
F.3 Fahrradparken auf ehemaligen Kfz-Stellplätzen in Stuttgart. https://qimby.net/image/Fahrradparken-Stuttgart.S4ZI
Eine Fahrradstraße in Kassel mit einem roten Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn, der von weißen, gestrichelten Linien eingerahmt ist. Auf dem Asphalt ist ein weißes Fahrradsymbol aufgemalt. Rechts am Straßenrand steht ein blau-weißes Verkehrsschild mit dem Symbol eines Fahrrads und der Aufschrift 'Fahrradstraße' sowie einem Zusatzschild mit der Aufschrift 'Anlieger frei'. Links und rechts der Straße sind moderne Wohn- und Geschäftshäuser zu sehen, auf der rechten Seite sind parkende Autos entlang der Straße abgestellt.
F.4 Fahrradstraße mit Sicherheitstrennstreifen zu Parkmarkierungen in Kassel. https://qimby.net/image/Fahrradstra%C3%9Fe-K%C3%B6nigstor-Kassel.RdEMT
Das Bild zeigt eine Nahaufnahme eines geschliffenen Pflasters auf einem Platz in Aarhus, das aus rechteckigen, hellgrauen Steinen besteht, die in einem regelmäßigen Muster verlegt sind. Im Vordergrund ist ein Fahrrad mit einem schwarzen Rahmen und einem blauen Korb am Lenker zu sehen, dessen Vorderrad über das Pflaster rollt. Die Person auf dem Fahrrad trägt eine dunkelgraue Hose und schwarze Schuhe. Im Hintergrund sind mehrstöckige Gebäude mit hellen Fassaden sowie Absperrungen mit rot-weißen Streifen zu erkennen. Weiter hinten stehen grüne Bäume und ein modernes, weißes Gebäude mit vielen Fenstern.
F.5 Geschliffenes Pflaster für Komfort beim Radfahren und zu Fuß Gehen über einen Platz in Aarhus. https://qimby.net/image/RhVDX
Eine Fahrradstraße in Berlin mit rotem, markiertem Radweg, der von einer selbständigen Führung in die Fahrradstraße übergeht. Der Radweg ist zweispurig mit weißen Fahrradsymbolen und Pfeilen auf dem Asphalt, die die Fahrtrichtung anzeigen. Am Übergang sind weiße Pfosten aufgestellt, die den Radweg vom restlichen Straßenbereich abgrenzen. Rechts neben dem Radweg steht ein Vorfahrts-Verkehrsschild. Im Hintergrund sind mehrstöckige Wohngebäude und Bäume zu sehen. Die Straße ist asphaltiert, der Gehweg gepflastert. Die Szene zeigt eine klare Trennung und Bevorrechtigung des Radverkehrs an der Kreuzung.
F.6 Bevorrechtigung des Radverkehrs im Übergang von einer selbständigen Führung in eine Fahrradstraße in Berlin.https://qimby.net/image/Qids

15 Leave a comment on Absatz 15 0 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

16 Leave a comment on Absatz 16 1 Die ÖPNV-Führung erfolgt in der Regel entlang der Hauptstraßen, die um das Gebiet des Superblocks herumführen. Für eine attraktive Erschließung müssen die ÖPNV-Haltepunkte daher gut für den Fuß- und Radverkehr erreichbar sein. Zentrale Maßnahmen für den ÖPNV beinhalten:

  1. Lichtsignalanlagen für die ÖPNV-Fahrgäste optimieren: Zum einen sollte die An- und Abfahrt der Busse und Bahnen durch Vorrangschaltungen verzögerungsfrei möglich sein. Zum anderen sind die Häufigkeit und Länge der Grünphasen im Fußverkehr für die Ein- und Aussteigenden zu optimieren. 
  2. Sonstige Querungen und Fußwege rund um die Haltestellen optimieren z. B. durch Verbreiterungen der Bürgersteige, Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Haltverbote
  3. Wartebereiche durch großzügige Überdachung, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, digitale Fahrplaninformation, barrierefreie Einstiege und regelmäßige Reinigung aufwerten 
  4. Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder einrichten mit regelmäßiger Kontrolle und Reinigung.

18 Leave a comment on Absatz 18 0 Im Falle einer Feinerschließung des Stadtviertels oder im Rahmen besonderer ÖPNV-Trassen abseits von Hauptverkehrsstraßen kann eine Führung von ÖPNV-Routen durch mehrere Anliegerzonen des Superblocks erforderlich sein. Hierfür stehen passende Formen von Modalfiltern zur Verfügung (siehe 3.1.2):

  1. bauliche Lösungen für den Fahrweg, z. B. Rasengleis, Busschleuse
  2. technische Lösungen, z. B. automatisch versenkbare Sperrpfosten, Schranken
  3. rechtliche Lösungen, z. B. Ausnahmeregelung “Linienverkehr frei” mit automatischer Kameraüberwachung.
  1. siehe hierzu unter anderem:
    – FGSV ERA, 2010; FGSV EFA,2002
    – LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Hainichen/TU Dresden (2020)
    – FUSS e.V. (2023) (Seite 9) ↩︎
  2. Zentrale Straßen in Superblocks eignen sich gut als Fahrradstraßen. Gleichzeitig werden sie oft für die Kfz-Erschließung der Anliegerzonen benötigt. Da der Kfz-Verkehr im Superblock dank wirksamer Modalfilter bereits ausschließlich Anliegerverkehr ist, kann in diesen Fällen auf eine strenge Anliegerbeschilderung verzichtet werden. Die Fahrradstraße darf dann auch von den Anlieger*innen der Nachbarstraßen mit Kfz befahren werden. ↩︎
Seite 16

Source: https://esu.changing-cities.org/3-2-3-umweltverbund-fuss-und-radverkehr-verknuepfung-mit-dem-oepnv/