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4.1.2 Regelstandard: Konsultation

1 Leave a comment on Absatz 1 1 Für den Regelstandard wird der Information der Stakeholder1 im Superblockgebiet eine gründliche Analyse vorgeschaltet, um nicht nur Anwohnende, Gewerbetreibende und sonstige Nutzende, sondern darüber hinaus alle weiteren relevanten Stakeholder wie lokale Initiativen, Wohnbau- und Mietergesellschaften, Vereine, Bildungs- Kinder- und Jugendeinrichtungen und bereits im Superblockgebiet aktive Gruppen proaktiv zu identifizieren. Bereits angesprochene Gruppen fungieren wiederum als Multiplikatoren, um weitere Gruppen zu identifizieren. Lokal gut vernetzten Akteur*innen kommt hier eine große Bedeutung zu, da sie als Vermittler*innen zwischen den Stakeholdern und den Planer*innen fungieren können und dem Partizipationsprozess und seinen Zielen zusätzliche Legitimität verleihen. Mit der Information dieser Gruppen geht eine Konsultation selbiger über Problemfelder, Bedarfe und Lösungen für verkehrliche und versorgungstechnische  Fragen einher, die mit in die Planungen aufgenommen werden (Grünflächen, Naherholungsgebiete etc. siehe 2.1).

2 Leave a comment on Absatz 2 2 Als besonders schwer einzubinden haben sich die Gruppen der Senior*innen, Kinder, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte  erwiesen. Partizipationsprozesse nach Regelstandard sollten daher so gestaltet sein, dass ein möglichst repräsentativer Ausschnitt der Nachbarschaftsgesellschaft an dem Prozess teilnimmt, bzw. diese Stimmen gehört werden. Es kommt vor, dass diese Personengruppen nicht direkt erreichbar sind. Sie werden jedoch häufig von anderen Gruppen repräsentiert, über die stellvertretend Informationen eingeholt werden – etwa Schulen und Vereine bei Kindern, Senior*innenwohnheime bei älteren Menschen. Alternativ haben sich aufsuchende Formate im Superblockgebiet bewährt.

3 Leave a comment on Absatz 3 1 Außerdem wird der Kontakt zu den vor Ort tätigen Gewerbetreibenden gesucht. Ihre Bedarfe für Außengastronomie, Verkaufsflächen, Fahrradabstellanlagen, Ladezonen oder Kurzzeitparkstände sowie Hol- und Bringverkehre werden berücksichtigt und fließen in die Planung ein. So werden passgenaue Lösungen ermöglicht.

4 Leave a comment on Absatz 4 0 Die frühzeitige Berücksichtigung sowie proaktive, zielgruppenspezifische Einbindung verschiedener Stakeholder erhöhen das Verständnis für die Notwendigkeit von Superblocks, beugen Fehlinformationen vor und verringern die Opposition gegenüber den Maßnahmen. Dies gilt in besonderem Maße für rechtzeitige Konsultationen mit Gewerbetreibenden.2

5 Leave a comment on Absatz 5 2 Auch Verzögerungen in der Planung oder Umsetzung sollten offen und frühzeitig kommuniziert werden, um Enttäuschungen vorzubeugen und die Beteiligten weiterhin aktiv im Prozess mitzunehmen. Empfohlen wird eine Kombination von Formaten, die informieren und konsultieren. Im besten Fall können bei den informierenden Formaten anwesende Personen für weitere konsultative Formate gewonnen und in das Netzwerk aufgenommen werden.

6 Leave a comment on Absatz 6 1 Informierende Formate sind unter (4.1.4) und konsultierende Formate unter (4.1.5) zu finden.

  1. siehe Glossar ↩︎
  2. Gewerbetreibende überschätzen häufig die Anzahl der Personen, die mit dem Auto zu ihren Geschäften fahren und sorgen sich deshalb besonders – medial häufig überzeichnet – um ihren Umsatz durch die Umnutzung von Straßenraum. Eine Konsultation mit ihnen kann diese Befürchtungen abschwächen, denn Ergebnisse zeigen, dass das Gewerbe in aller Regel von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen profitiert (von Schneidemesser, 2022; Bauer, Christ, Sönksen, Pfitzinger 2025) ↩︎
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Source: https://esu.changing-cities.org/4-1-2-regelstandard-konsultation/