3.1.1 Einteilung in Anliegerzonen
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 6 Das Gebiet eines Superblocks wird in der Regel von Hauptverkehrsstraßen umrahmt. Die darin liegenden Nebenstraßen werden in Anliegerzonen eingeteilt. An definierten Einmündungen können Kfz in den Superblock einfahren und alle Grundstücke einer Anliegerzone erreichen. Zwischen den Anliegerzonen bestehen direkte Wegeverbindungen für den Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr, nutzbar auch für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, jedoch nicht für den allgemeinen Kfz-Verkehr. Auf diese Weise ist der Straßenraum im Superblock für den Umweltverbund und für den Kfz-Anliegerverkehr ausgelegt. Ortsfremder Kfz-Durchfahrtsverkehr verbleibt auf den dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen.

¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 0 Abbildung 2 stellt das Prinzip schematisch dar: Vier Hauptverkehrsstraßen (orange) umschließen das Stadtquartier, ein Fließgewässer (blau) durchquert das Gebiet. Entsprechend topografischer und städtebaulicher Gegebenheiten werden die drei Anliegerzonen A, B und C definiert, in die Kfz von den Hauptverkehrsstraßen ein- und ausfahren können (dicke Pfeile). Direkte Wege zwischen den Anliegerzonen sind dem Umweltverbund vorbehalten (gestrichelte Pfeile).
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 1 Je nach lokalen Gegebenheiten können Superblocks aus einer einzelnen Anliegerzone oder mehreren Anliegerzonen bestehen. Das Prinzip ist aber immer gleich: Jeder Punkt in der Anliegerzone ist für Kfz erreichbar, aber sie ist nicht durchquerbar.
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 1 Die Grenzen von Anliegerzonen werden größtenteils durch vorhandene städtebauliche Strukturen gebildet, z. B. Häuserblöcke, Parkanlagen, Stadtplätze, Bahndämme oder Gewässer. Die Wegeverbindungen zwischen den Anliegerzonen sind mit Modalfiltern (Poller oder Ähnliches, siehe Kapitel 3.1.2) so zu gestalten, dass die Verkehrsmittel des Umweltverbundes und der Rettungsdienste passieren können und der sonstige Kfz-Verkehr herausgefiltert wird.

¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 3 Abbildung 3 stellt vereinfacht dar, wie die Anliegerzonen schon durch wenige Modalfilter gebildet werden und ein ganzes Stadtviertel zum Superblock umwandeln können:
- Durch eine Straßenumnutzung (1) werden die grüne und die blaue Anliegerzone getrennt, dazwischen entsteht ein vielfältig nutzbarer Stadtplatz, z. B. für Entsiegelung, Begrünung und Gastronomie.
- Ein linearer Modalfilter (2) trennt die türkise und grüne Anliegerzone. Der Kfz-Durchfahrtsverkehr zwischen Nord und Süd löst sich auf, der Fuß- und Radverkehr profitiert von freien Straßen.
- Die schmale Einbahnstraße (3) in Kombination mit dem durchgezogenen Mittelstreifen auf der Hauptstraße gewährleistet, dass die Ampelkreuzung auf der Hauptverkehrsstraße nicht umfahren werden kann.
… verbleibt auf den dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Diese klare Führung ist die entscheidende Neuerung gegenüber bisherigen Verkehrsberuhigungs-Konzepten, die den (Kfz-Durchgangs-)Verkehr nur verlangsamen soll, aber oft nicht verringert.
oder besonders bei Kleinstädten durch Umgehungsstraßen umrahmt.Ortsfremde KFZ-Durchgangsverkehre verbleiben möglichst auf den Umgehungsstraßen.
ÖPNV ist „Schwerverkehr“, dieser sollte um den Superblock herum geführt werden. Wenn die Distanzen dann zu den Haltestellen zu gross werden, ist der Superblock zu gross…
Buslinien auf Erschießungsrouten oder auch Trams können sehr verträglich sein. In den Standards wollen wir die Möglichkeit dafür offen halten. Auch weil es im Einzelfall tolle Zeitvorteile für die ÖPNV-Nutzer bringen kann.
Ich würde ÖPNV nicht ausschließen. Insbesondere Straßenbahnen in Nebenstraßen sind sehr verträglich und ein starker Magnet für den Umweltverbund.
Nachtrag: Frankreich zeigt gut, wie es geht.