3.3.1 Neuorganisation der dauerhaften Kfz-Abstellflächen
Maßnahmen zum ruhenden Verkehr spielen weiterhin eine zentrale Rolle in der Transformation des öffentlichen Raums. Ziel ist eine multifunktionale Flächennutzung im gesamten Superblock. Erforderliche Stellplätze im öffentlichen Raum sollen weiterhin erhalten bleiben, damit Dienstleister*innen, Mobilitätseingeschränkte, Carsharing-Nutzende oder z. B. Menschen, die umziehen, unkompliziert einen freien Stellplatz finden. So wird die Erreichbarkeit des Quartiers für sie gewährleistet. Um dieses Kurzzeitparken und die weiteren Nutzungen des öffentlichen Straßenraums zu ermöglichen, soll das Kfz-Dauerparken im Zielstandard auf private oder gewerbliche Flächen verlagert werden. Allen Anwohnenden steht es frei, ein privates Kraftfahrzeug zu halten, für die Bereitstellung eines Langzeitstellplatzes sind Haltende jedoch wie für andere private Gegenstände selbst verantwortlich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können dafür z. B. private Garagen reaktiviert oder gemeinsame Mobilitätshubs mit Parkhäusern errichtet werden.
Hierzu sollten zunächst die Kapazitäten auf privaten Flächen ermittelt werden. Durch Mehrfachnutzungen von Supermarktparkplätzen oder anderen privaten Parkflächen / -häusern können die Kapazitäten und die Auslastung bereits versiegelter Flächen zusätzlich erhöht werden. Der Neubau von Quartiersgaragen sollte idealerweise auf Flächen erfolgen, die bereits durch den Kfz-Verkehr genutzt werden und versiegelt sind, wie Tankstellen oder Großparkplätze. Neue Parkbauten können als multifunktionale Gebäude mit Carsharing, Fahrradparken, Lagerboxen, Transporthilfen wie Bollerwagen und Sackkarren, Mikro-Depots für Liefer- und Kurierdienste, Einzelhandel zusätzlich zu einer 15-Minuten-Stadt beitragen.
Bei Um- und Neubau sind Parkierungsanlagen klimaangepasst zu gestalten (siehe Foto-Beispiel H.1). Sicker- und Retentionsflächen, Vegetation und Bäume sowie Rigolen können dafür sorgen, dass das Niederschlagswasser trotz (Teil-)Versiegelung in unmittelbarer Nähe versickern kann.
Fototafel Langzeitparken
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Zu H.1 Quartiersgarage und H.2 Feierabend-Parken
Frage:
Wie sollen Menschen, die aufgrund einer Behinderung zur Fortbewegung auf die Nutzung von KFZ angewiesen sind, die weiten Wege zwischen ihrem Wohnhaus und einer zentralen Parkanlage zurücklegen?
Gemäß der Berliner AV Stellplätze beträgt die zumutbare Entfernung zwischen Stellpltz und Geäudeeingang maximal 100 m und selbst diese Distanz ist für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen eine Barriere.
Zu H.4 Mobilitätsstation
Hinweis:
Mobilitätsstation an dieser Stelle kaum geeignet: Die Nutzerinnen und Nutzer fahren über den Gehweg. Dort werden sie zum Sicherheitsrisiko für Zufußgehende.
Mobilitätsstationen gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn.