3.3.2 Gestaltung der Hauptstraßen
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 1 Damit sich die Qualitäten der Superblocks quartiersübergreifend fortsetzen können, beinhaltet der Zielstandard die verträgliche Umgestaltung der Hauptverkehrsstraßen. Dies ermöglicht, dass die Menschen sich sicher, direkt und komfortabel zwischen angrenzenden Superblocks und durch die Stadt bewegen können und dass Quellen und Ziele entlang der Hauptverkehrsstraßen für alle Verkehrsmittel gut zu erreichen sind.
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 3 Eine verträgliche Gestaltung von Hauptverkehrsstraßen ergibt sich durch folgende Maßnahmen:
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptverkehrsstraßen in der Regel auf 30 km/h für Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Luftreinhaltung und Lärmschutz; optional auf 20 km/h auf Geschäftsstraßen. Untersuchungen zeigen, dass die Auswirkungen auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit dadurch nur minimal sind. Für diese sind in erster Linie die Knotenpunkte und eine unterbrechungsarme Kontinuität im Verkehrsfluss entscheidend. Dieser wird durch die im Vergleich zu Tempo-50 verringerten Geschwindigkeitsunterschiede und Beschleunigungs- und Bremsmanöver gleichmäßiger.1 Reduzierte Fahrgeschwindigkeiten begünstigen auch die Einrichtung von Querungsstellen abseits der mit Ampeln (LSA) geregelten Knotenpunkte zur Förderung der Nahmobilität und Schulwegsicherheit.
- Vorrangmaßnahmen für den ÖPNV für attraktive Reisegeschwindigkeiten (z. B. absolute Priorisierung an Lichtsignalanlagen, gesonderte Gleiskörper, Busfahrstreifen, Umweltverbundspur) sowie hochwertige Verknüpfungspunkte zum Fuß- und Radverkehr (Haltestellen und Bahnhöfe / Bahnhaltepunkte): Sie sollten barrierefrei sein, Aufenthaltsqualität und Fahrradabstellanlagen aufweisen.
- Verbesserung der Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen: Dies umfasst neben einem komfortablen Flächenangebot in ausreichender Breite auch den Ausbau einer sicheren und barrierefreien Infrastruktur. Wo möglich sind (baulich) getrennte Verkehrsflächen für die einzelnen Verkehrsarten (Kfz-, Fuß- und Radverkehr) vorzusehen. Netzzusammenhänge sind fortzuführen, wobei auf direkte Wegeführung und sichere Querungsstellen, auch abseits von Knotenpunkten zu achten ist. Es sind Fahrradabstellanlagen und Sitzgelegenheiten zu schaffen (siehe Unterpunkt d). Weitere konkrete Anwendungsbeispiele sind geschützte Radfahrstreifen, automatische Beeinflussung von Lichtsignalen und Geh- / Radwegüberfahrten an Abzweigungen in die Nebenstraßen des Superblocks.
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität u. a. durch Komplettierung bzw. Ergänzung fehlender Straßenbäume, begrünte Flächen und Fassaden, lärmgeschützte Sitzbereiche, Trinkbrunnen, Verschattung etc. (siehe auch Kapitel 3.2.1)
- Einschränkung des Linksabbiegens von der Hauptverkehrsstraße in einen Superblock bzw. des Linkseinbiegens aus dem Superblock auf die Hauptverkehrsstraße. So entfallen besonders gefährliche und zeitintensive Ein- und Abbiegerelationen, für die eine Querung je mindestens eines Fahrstreifens der Hauptverkehrsstraße notwendig ist. Eine verringerte Umlaufzeit einer Ampel verringert die Wartezeiten und verbessert den Verkehrsfluss. Durch entfallende Aufstellflächen kann der Kfz-, Fuß- und Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer geführt und der öffentliche Raum neu gestaltet werden (siehe Unterpunkt d)).
- Verstetigung des Kfz-Verkehrs: Werden neben Geschwindigkeitsbeschränkungen die Fahrstreifenanzahl, Abbiegespuren und Fahrbahnbreiten reduziert und ggf. das Linksabbiegen eingeschränkt, erhöht sich die Übersichtlichkeit der Knotenpunkte. Dies kann Anlass zum Rückbau von Ampeln sein, ohne die Querungssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu verringern. Dadurch verstetigt sich der Verkehrsfluss aller Verkehrsarten im Längs- und Querverkehr der Hauptverkehrsstraßen.
- Querung von Hauptverkehrsstraßen: Knotenpunkte von Hauptverkehrsstraßen mit wichtigen Wegeverbindungen zwischen benachbarten Superblocks (z. B. durch Fahrradstraßen) oder mit wichtigen Routen im Fuß- und Radnetz sollten prioritär umgestaltet werden, etwa als geschützte Kreuzungen, Kreisverkehre oder Vorrangsquadrate (“Voorangsplein”) nach niederländischem Vorbild.2
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 0 Bei Überkapazitäten des Fahrbahnquerschnitts ist die Umgestaltung von Fahrstreifen zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs sinnvoll. Eine Überkapazität liegt in der Regel bei Straßen mit zwei oder drei Fahrspuren je Richtung vor, die eine Kfz-Verkehrsbelastung von unter 20.000 bzw. 40.000 je Tag aufweisen.3 So können geschützte Radfahrstreifen, eine Umweltverbundspur oder Multifunktionsstreifen errichtet werden.4 Diese Maßnahmen ermöglichen ebenfalls eine niedrigschwellige Reaktion auf eintretende Effekte der Verkehrsverdunstung durch die Einrichtung von Superblocks bzw. eine erhöhte Leistungsfähigkeit durch den Wegfall von Knotenpunkten.5
¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 0 Fototafel Hauptstraßen
¶ 6 Leave a comment on Absatz 6 2 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)

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- Umweltbundesamt (2016) ↩︎
- CROW 2021 ↩︎
- Laut den neuen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (Entwurfsstand November 2025) sollte bei Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung bis 20.000 Kfz/Tag die Entbehrlichkeit des rechten Fahrstreifens geprüft werden. ↩︎
- FGSV (2024) ↩︎
- Wagenbuur 2015; SQUADA 2023 ↩︎
Hauptverkehrsstraßen oder Umgehungsstraßen (bitte hier auch an die Kleinstädte denken)