4.2 Rechtsgrundlagen
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 0 Wie können Maßnahmen für Superblocks rechtssicher umgesetzt werden? Die kurze Antwort für eilige Leserinnen und Leser lautet: Wenn der politische Wille da ist, ermöglicht die heutige Gesetzeslage eine sehr gute Umsetzbarkeit. Die ausführliche, zum Teil komplizierte Antwort für Fachplaner*innen und Jurist*innen finden sich in diesem Kapitel.
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 1 Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2024 und der nachfolgenden Anpassung der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) im Jahr 2025 wurden die rechtlichen Möglichkeiten für die Aufstellung von Sperrpfosten als erster Schritt der Realisierung eines Superblocks wesentlich vereinfacht. Für weitergehende Maßnahmen / Handlungsfelder befinden sich die Rechtsgrundlagen jedoch in der Landesstraßengesetzgebung und in der Bauleitplanung.
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 1 Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen für die wichtigsten Handlungsfelder beschrieben. Die Übersicht ermöglicht eine erste Orientierung, für die konkrete Anwendung wird auf die angegebenen Quellen und Gesetze verwiesen. Zunächst werden die neuen Möglichkeiten nach der StVO-Novelle aufgezeigt, um das Superblock-Konzept in ersten Schritten in die Praxis umzusetzen (4.2.1). Als weitere niedrigschwellige Maßnahmen kommen solche der Straßenbaulast in Betracht (4.2.2). Daran schließen Ausführungen an, wann die für Verkehrsflächenumnutzungen straßenrechtliche (Teil-)Einziehungen notwendig werden und wann sich bauplanerische Festsetzungen anbieten (4.2.3). Im Anschluss werden die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen von Einbahnstraßen (4.2.4) und Tempo 30 (4.2.5) als besondere Einzelmaßnahmen dargestellt.
Ergänzen: Aktualisierung der RASt und ERA sind derzeit in der finalen Abstimmung. Beide sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Schon jetzt kann und sollte zusätzlich Bezug genommen werden (mit Link!) zu den FGSV-Regelwerken E-Klima und zum Ad-hoc-Papier zur RASt 06. Beide Regelwerke nehmen wesentliche Aktualisierungen vorweg, die in der RASt 2026 (soweit aktuell absehbar) z.T. 1:1 übernommen werden.