3.2.4 Ruhender Verkehr und Multifunktionalität des öffentlichen Raums
¶ 1 Leave a comment on Absatz 1 1 Die Fahrbahnränder, also die Fläche zwischen Fahrgasse und Gehweg, sollten als Multifunktionsstreifen1 genutzt werden. Dort sind sämtliche Einbauten und Stadtmobiliar zu platzieren, um die Gehwege von störenden Hindernissen freizuhalten (z. B. Parkscheinautomaten, Mülltonnen, Sitzgelegenheiten etc.).
¶ 2 Leave a comment on Absatz 2 1 Falls weitere nutzbare Fahrbahnränder vorhanden sind, können sie für allgemeines Parken gemäß § 12 StVO angeboten werden. Sinnvoll ist eine stetige Reduktion der Kfz-Stellplätze von ca. 5% pro Jahr, um die Veränderung der Verkehrsmittelwahl widerzuspiegeln und den Zielstandard schrittweise zu erreichen (siehe Abschnitt 3.3.1).
¶ 3 Leave a comment on Absatz 3 1 Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für private Elektroautos sollte vorrangig auf privaten und gewerblichen Flächen erfolgen (z. B. Quartiersgaragen, Supermarktparkplätze, Privatgrundstücke). Neu zu errichtende Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum sollten nicht im Bereich der Gehwege platziert werden, sondern auf Flächen des Kfz-Parkens bzw. des Multifunktionsstreifens.
¶ 4 Leave a comment on Absatz 4 0 Aufgesetztes Parken auf Gehwegen ist zu unterbinden, sodass dem Fußverkehr wieder die volle Gehwegbreite zur Verfügung steht. Schräg- und Querparken ist zu vermeiden, um die Gefährdung beim Ausparken mit eingeschränkter Sicht und die Behinderung durch überlange Fahrzeuge zu verringern. Schräg- und Querparken erschwert zudem das Überqueren von Straßen und verunstaltet Straßen zu Großparkplätzen.
¶ 5 Leave a comment on Absatz 5 1 Die Nutzung der Flächen wird priorisiert für:
- Wirtschaftsparkplätze, Ladebereiche und nachweispflichtige Stellplätze im öffentlichen Raum des Quartiers. So wird sichergestellt, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Pflegediensten, Handwerksbetrieben und dem übrigen Wirtschaftsverkehr ausreichend Parkflächen zur Verfügung stehen.
- Kurzzeitparkplätze für Kundschaft, Besucher*innen. Diese kommen auch dem Wirtschaftsverkehr zugute.
- Langzeitparkplätze nach kommunal zu beschließender Gebührenordnung. Die Parkplätze sollten über zeitlich gestaffelte Parkgebühren ähnlich dem Landauer Modell2 bewirtschaftet werden.
- Stellplätze für Micromobility- und Carsharing-Anbieter dezentral im öffentlichen Raum sowie in Form von Mobilitätsstationen zentral an Verknüpfungspunkten zu anderen Verkehrsarten (z. B. ÖPNV-Haltestellen). So wird das Mobilitätsangebot im Quartier erhöht und die Abhängigkeit vom eigenen Pkw sinkt.
- Hochwertiges Fahrradparken als fester Bestandteil der Quartiersinfrastruktur. Zugangsgesicherte Abstellanlagen in Fahrradboxen oder Sammelschließanlagen werden dezentral aufgestellt, um sicheres und witterungsgeschütztes Fahrradparken zu ermöglichen. Hierfür sind vornehmlich Flächen zu nutzen, die zuvor dem ruhenden Kfz-Verkehr zur Verfügung standen. Durch den stetigen Ausbau und die Modernisierung von Radabstellanlagen im Quartier werden sichere und hochwertige Abstellmöglichkeiten geschaffen, auch über die Quellen und Ziele des Radverkehrs hinaus. Neben gewöhnlichen Anlehnbügeln sind auch Abstellplätze mit entsprechenden Ausstattungen für Kinderfahrräder, Lastenfahrräder oder andere Sonderfahrräder zu schaffen. An größeren Mobilitätsstationen lassen sich Fahrradparkangebote mit Sharing-Diensten und ideal Angeboten der Quartiersarbeit und Mobilitätsberatung verknüpfen und an zentralen Orten im Quartier platzieren.
¶ 7 Leave a comment on Absatz 7 0 Der Rückbau von Kfz-Stellplätzen wird im Sinne der Multifunktionalität des öffentlichen Straßenraums genutzt. Neben Infrastruktur des Umweltverbunds (Sitzgelegenheiten, Spiel-/Sportgeräte, Fahrradbügel, barrierefreie Knotenpunkte und Haltestellen etc.) werden die Flächen vor allem für blau-grüne Infrastruktur umgenutzt. Entsiegelungen tragen dabei maßgeblich zu einem angenehmeren Mikroklima und der Klimaresilienz eines Quartiers bei und erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich.
¶ 8 Leave a comment on Absatz 8 0 Fototafel Ruhender Verkehr
¶ 9 Leave a comment on Absatz 9 1 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)



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- Multifunktionsstreifen, Quelle: Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06, FGSV (2024) ↩︎
- Hartmann 2024 ↩︎
[Dort sind sämtliche Einbauten und Stadtmobiliar zu platzieren, um die Gehwege von störenden Hindernissen freizuhalten (z. B. Parkscheinautomaten, Mülltonnen, Sitzgelegenheiten etc.).]
Hinweis:
Sehr zu begrüßen.