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3.2.4 Ruhender Verkehr und Multifunktionalität des öffentlichen Raums

1 Leave a comment on Absatz 1 1 Die Fahrbahnränder, also die Fläche zwischen Fahrgasse und Gehweg, sollten als Multifunktionsstreifen1 genutzt werden. Dort sind sämtliche Einbauten und Stadtmobiliar zu platzieren, um die Gehwege von störenden Hindernissen freizuhalten (z. B. Parkscheinautomaten, Mülltonnen, Sitzgelegenheiten etc.).

2 Leave a comment on Absatz 2 1 Falls weitere nutzbare Fahrbahnränder vorhanden sind, können sie für allgemeines Parken gemäß § 12 StVO angeboten werden. Sinnvoll ist eine stetige Reduktion der Kfz-Stellplätze von ca. 5% pro Jahr, um die Veränderung der Verkehrsmittelwahl widerzuspiegeln und den Zielstandard schrittweise zu erreichen (siehe Abschnitt 3.3.1).

3 Leave a comment on Absatz 3 1 Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für private Elektroautos sollte vorrangig auf privaten und gewerblichen Flächen erfolgen (z. B. Quartiersgaragen, Supermarktparkplätze, Privatgrundstücke). Neu zu errichtende Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum sollten nicht im Bereich der Gehwege platziert werden, sondern auf Flächen des Kfz-Parkens bzw. des Multifunktionsstreifens.

4 Leave a comment on Absatz 4 0 Aufgesetztes Parken auf Gehwegen ist zu unterbinden, sodass dem Fußverkehr wieder die volle Gehwegbreite zur Verfügung steht. Schräg- und Querparken ist zu vermeiden, um die Gefährdung beim Ausparken mit eingeschränkter Sicht und die Behinderung durch überlange Fahrzeuge zu verringern. Schräg- und Querparken erschwert zudem das Überqueren von Straßen und verunstaltet Straßen zu Großparkplätzen.

5 Leave a comment on Absatz 5 1 Die Nutzung der Flächen wird priorisiert für:

  1. Wirtschaftsparkplätze, Ladebereiche und nachweispflichtige Stellplätze im öffentlichen Raum des Quartiers. So wird sichergestellt, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Pflegediensten, Handwerksbetrieben und dem übrigen Wirtschaftsverkehr ausreichend Parkflächen zur Verfügung stehen.
  2. Kurzzeitparkplätze für Kundschaft, Besucher*innen. Diese kommen auch dem Wirtschaftsverkehr zugute.
  3. Langzeitparkplätze nach kommunal zu beschließender Gebührenordnung. Die Parkplätze sollten über zeitlich gestaffelte Parkgebühren ähnlich dem Landauer Modell2  bewirtschaftet werden.
  4. Stellplätze für Micromobility- und Carsharing-Anbieter dezentral im öffentlichen Raum sowie in Form von Mobilitätsstationen zentral an Verknüpfungspunkten zu anderen Verkehrsarten (z. B. ÖPNV-Haltestellen). So wird das Mobilitätsangebot im Quartier erhöht und die Abhängigkeit vom eigenen Pkw sinkt. 
  5. Hochwertiges Fahrradparken als fester Bestandteil der Quartiersinfrastruktur. Zugangsgesicherte Abstellanlagen in Fahrradboxen oder Sammelschließanlagen werden dezentral aufgestellt, um sicheres und witterungsgeschütztes Fahrradparken zu ermöglichen. Hierfür sind vornehmlich Flächen zu nutzen, die zuvor dem ruhenden Kfz-Verkehr zur Verfügung standen. Durch den stetigen Ausbau und die Modernisierung von Radabstellanlagen im Quartier werden sichere und hochwertige Abstellmöglichkeiten geschaffen, auch über die Quellen und Ziele des Radverkehrs hinaus. Neben gewöhnlichen Anlehnbügeln sind auch Abstellplätze mit entsprechenden Ausstattungen für Kinderfahrräder, Lastenfahrräder oder andere Sonderfahrräder zu schaffen. An größeren Mobilitätsstationen lassen sich Fahrradparkangebote mit Sharing-Diensten und ideal Angeboten der Quartiersarbeit und Mobilitätsberatung verknüpfen und an zentralen Orten im Quartier platzieren.

7 Leave a comment on Absatz 7 0 Der Rückbau von Kfz-Stellplätzen wird im Sinne der Multifunktionalität des öffentlichen Straßenraums genutzt. Neben Infrastruktur des Umweltverbunds (Sitzgelegenheiten, Spiel-/Sportgeräte, Fahrradbügel, barrierefreie Knotenpunkte und Haltestellen etc.) werden die Flächen vor allem für blau-grüne Infrastruktur umgenutzt. Entsiegelungen tragen dabei maßgeblich zu einem angenehmeren Mikroklima und der Klimaresilienz eines Quartiers bei und erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. 

8 Leave a comment on Absatz 8 0 Fototafel Ruhender Verkehr

9 Leave a comment on Absatz 9 1 Die verlinkten Bilder sind in hoher Auflösung ohne Lizenzbedingungen nutzbar (Creative Commons CC0)

Eine städtische Straße in Köln mit einem Multifunktionsstreifen, der als Ladebereich für Kraftfahrzeuge, technische Infrastruktur, mobile Begrünung und Radabstellanlagen dient. Rechts im Bild steht ein Verkehrsschild mit einem roten Durchfahrtsverbotsschild und einem Zusatzschild mit einem Fahrradsymbol und dem Wort 'frei'. Entlang des Gehwegs befinden sich mehrere Fahrradständer und ein großer Pflanzkübel mit grünen Pflanzen. Im Hintergrund sind mehrstöckige Gebäude mit großen Fenstern und verschiedenen Fassadenfarben zu sehen, darunter ein modernes Glasgebäude und ältere, pastellfarbene Häuser. Die Straße ist mit grauen Pflastersteinen belegt, und es sind keine Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu sehen.
G.1 Multifunktionsstreifen mit Ladebereich für Kfz, technischer Infrastruktur, mobiler Begrünung sowie Radabstellanlagen. Köln, Gürzenichstraße https://qimby.net/image/Rb4sS
Ein silbernes Fahrrad ist an einem rechteckigen, aus Metall gefertigten Fahrradständer auf einem gepflasterten Gehweg angeschlossen. Der Gehweg besteht aus kleinen, quadratischen Pflastersteinen, die in einem regelmäßigen Muster verlegt sind. Rechts neben dem Fahrradständer verläuft ein breiter, glatter Gehweg mit dunklen Bodenplatten. Im Hintergrund sind moderne Gebäude mit großen Fenstern und Rollläden zu sehen. Links neben dem Gehweg verläuft eine Straße, die von Bäumen gesäumt ist. Die Straße ist frei von parkenden Kraftfahrzeugen. Der Himmel ist teilweise bewölkt, und die Szene wirkt ruhig und aufgeräumt.
G.2 Multifunktionsstreifen ohne Kfz-Parken im Heilbronner Neckarbogen https://qimby.net/image/RCWpE
Ein Verkehrsschild mit einem roten Kreis und einem blauen Hintergrund, durch den ein roter Querbalken verläuft, zeigt ein Parkverbot mit Pfeil nach links an. Darunter befinden sich zwei weiße Zusatzschilder mit schwarzer Schrift. Das obere Zusatzschild trägt die Überschrift 'Wirtschaftszone' und zeigt drei Piktogramme: einen Hammer und Schraubenschlüssel, ein Lieferfahrzeug und eine Person, die eine andere Person pflegt. Darunter steht der Text 'Handwerker, Liefer- und Pflegedienste frei'. Das untere Zusatzschild gibt die zeitliche Beschränkung 'werktags 8-18 h' an. Im Hintergrund ist eine Hausfassade mit mehreren Fenstern und pinkfarbenen, abstrakten Figuren an der Wand zu sehen. Der Himmel ist klar blau.
G.3 Wirtschaftszone in Bonn-Kessenich, Pützstraße
https://qimby.net/image/RCaCh
Vor einem Gebäude mit großen Fenstern stehen mehrere Leihräder und E-Scooter nebeneinander auf einem Bürgersteig. Die Fahrräder sind mit verschiedenen Werbeaufklebern versehen, darunter ein rotes Fahrrad mit dem Logo der Telekom. Rechts davon befinden sich mehrere grün-schwarze E-Scooter. Links steht ein blaues Schild mit einem orangefarbenen Symbol und der Aufschrift 'Große Sandkaul'. Die Szene zeigt eine Sharingstation in der Kölner Altstadt.
G.4 Sharingstation in der Kölner Altstadt https://qimby.net/image/RCFiN
  1. Multifunktionsstreifen, Quelle: Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06, FGSV (2024) ↩︎
  2. Hartmann 2024 ↩︎
Seite 17

Source: https://esu.changing-cities.org/3-2-4-ruhender-verkehr-und-multifunktionalitaet-des-oeffentlichen-raums/