3.2.1 Blau-grüne Infrastruktur
Die Umsetzung eines Superblocks umfasst Maßnahmen, welche die Anpassung urbaner Quartiere an die Herausforderungen des Klimawandels fördern, z. B. die Vorsorge vor Hitze oder Starkregen. Besonders an den Fahrbahnrändern ist die Anlage von Stadtgrün und Versickerungsflächen möglich. Neueste Forschungsergebnisse empfehlen die Anlage eines mindestens 230 cm breiten entsiegelten Streifens, in welchem grün-blaue Elemente untergebracht werden können.
Die Integration von blau-grüner Infrastruktur erhöht den Anteil von entsiegelten und versickerungsfähigen Flächen im Quartier. Durch Bäume mit unterirdischen Rigolen, Grünflächen oder Wasserelemente wird der öffentliche Raum klimaresilienter, da diese Elemente Schatten spenden, eine kühlende Wirkung haben oder Regenwasser speichern. Das Zusammenwirken dieser Maßnahmen sorgt für ein gesünderes Mikroklima im Quartier und wirkt sich positiv auf die Aufenthalts- und Lebensqualität sowie die Gesundheit der Anwohnenden aus.
Für die blau-grüne Infrastruktur sind Verkehrsflächen zu identifizieren, die freien Raum für Wasserversickerung und Wurzelwachstum bieten. Falls diese aufgrund von Leitungen im Erdreich nur in der Straßenmitte zu finden sind, sollten Verschwenkungen der Fahrgasse in Betracht gezogen werden oder zumindest Flächen ohne die Neupflanzung von Bäumen entsiegelt werden. Bei der Planung der blau-grünen Infrastruktur ist eine Grünzugvernetzung anzustreben, auch über Superblockgrenzen hinaus. Sie kann erreicht werden, wenn die Abstände zwischen den Blühstreifen weniger als 100 Meter betragen, damit Wildbienen diese Strecken überwinden. Die Verwendung von regionalem Saatgut und die aktive Einbindung von Anwohnenden verbessern die Wirkung und Dauerhaftigkeit der Maßnahmen erheblich. Blau-grüne Elemente sind unter anderem:
- Begrünung der Modalfilter mit Bäumen oder temporären Pflanzkübeln
- Aufweitung und Gestaltung von Baumscheiben
- Anlage neuer Baumstandorte auf jedem Straßenabschnitt, mgl. alle 15 Meter
- Entsiegelung von Verkehrsflächen, insb. an Straßenabläufen (“Grüner Gully”)
- Anlage von Mikroparks und Tiny Forests
- Urban Gardening
- Regentonnen im öffentlichen Raum
- Versickerungsfähige Oberflächen (bspw. Balastan, PU-Asphalt)
- Versickerungsflächen und wasserspeichernde Rigolen
- Wasserelemente, z. B. Trinkwasserbrunnen, Sprühnebler
- Fließgewässer und unterirdische Wasserläufe
- Dachbegrünung und bodengebundene Fassadenbegrünung.
Fototafel Blau-grüne Infrastruktur
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Exkurs: Die 3 + 30 + 300 Regel für gesündere und grünere Städte
Diese Regel wurde vom Nature Based Solutions Institute aufgestellt und wird von der UN anerkannt. Sie unterstreicht die Bedeutung von Bäumen und öffentlichem Grün und besagt als Faustregel für die Integration von Stadtgrün, dass eine erfolgreiche Stadtplanung mindestens folgende Standards erfüllt:
- 3 ausgewachsene Bäume sollten von jedem Fenster des Wohn-, Arbeits- und Bildungsorts sichtbar sein
- 30 % der Straßenfläche eines Quartiers sollte von Baumkronen bedeckt sein
- 300 Meter sollte die nächstgelegene hochwertige öffentliche Grünfläche höchstens entfernt liegen.
Quelle: United Nations (2021), Seite 17
Hier unbedingt Bezug bzw. Verweis auf das Projekt (insb. Toolbox) BlueGreenStreets:
https://repos.hcu-hamburg.de/handle/hcu/1098
Aus dem Projekt werden wesentliche Teile und Elemente (Blau-Grüner-Korridor, Flexstreifen, Multifunktionsstreifen) vrsl. auch in die RASt 2026 übernommen – hier unbedingt Querverweis setzen, um korrespondierende Arbeit mit beiden Regelwerken in Praxis zu vereinfachen.
Zu C.1 Grüner Gully
Hinweis:
Die Sitzgelegenheiten sind für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln nicht zugänglich (Bordabsenkung fehlt) und für blinde Menschen nicht auffindbar (taktiler Hinweis auf dem Gehweg fehlt).
Die Sitzgelegenheiten sind für blinde Menschen nicht rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar (fehlende taktile Abgrenzung).
Zu C.3 Großflächige Entsiegelung
Hinweis:
Die Begrünung ragt zum Teil in die Gehbahn und bedeckt die Leitlinie für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Ein Taststock könnte sich darin verfangen und stachelige Zweige könnten auf Kopfhöhe in die Gehbahn ragen.
Zu C.4 Begrünung in Pflanztrögen
Hinweis:
Die Sitzgelegenheiten sind für Menschen mit radgebundenen Hilfsmitteln nicht zugänglich (Bordabsenkung fehlt) und für blinde Menschen nicht auffindbar (taktiler Hinweis auf dem Gehweg fehlt).
Die Sitzgelegenheiten sind für blinde Menschen nicht rechtzeitig als Hindernis wahrnehmbar (fehlende taktile Abgrenzung).